Bescheinigungen für die Steuererklärung

Für Selbstständige, Landwirte sowie für Personen, die eine freiwillige Rentenversicherung abgeschlossen haben, werden die Bescheinigungen, die als Nachweis für die Steuererklärung dienen, bis spätestens Ende Januar 2025 ausgestellt.

Um eventuelle Berichtigungen, die durch Rücksendung der halbjährlichen Aufstellung der Nettobezüge im Februar 2025 mitgeteilt werden, berücksichtigen zu können, werden die Bescheinigungen für Privathaushalte sowie für das dort beschäftigte Personal Mitte März 2025 ausgestellt.

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