Berufliche Einkünfte
Das Berufseinkommen dient als Grundlage für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge des Selbstständigen.
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Beitragsbemessungsgrundlage und Anpassung
Das Berufseinkommen des Selbstständigen bildet die Grundlage für die Berechnung der Sozialbeiträge, die als Beitragsbemessungsgrundlage oder auch als beitragspflichtige Bemessungsgrundlage bezeichnet wird.
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Rechnungsstellung
Der Selbstständige erhält jeden Monat einen Kontoauszug (Rechnung), um seine Sozialversicherungsbeiträge zu begleichen.
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Einen Zahlungsplan beantragen
Der Selbstständige kann seinen Zahlungsrückstand sofort begleichen oder die Zahlung eines größeren Betrags über einen Schuldenbereinigungsplan in Raten abbezahlen.
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Lastschriftverfahren für die Sozialversicherungsbeiträge beantragen
Um die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge zu vereinfachen, kann der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) ein Lastschriftmandat erteilt werden.
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Rückerstattung eines Guthabens beantragen
Personen (natürliche oder juristische), die ein Guthaben auf einem Beitragskonto bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) haben, können die Rückerstattung des Guthabens auf ihr Bankkonto beantragen.
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Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen
Informations sur le remboursement de cotisations dépassant le plafond cotisable et le remboursement d'un solde créditeur.
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