Das Berufseinkommen dient als Grundlage für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge des Selbstständigen.
Das Berufseinkommen des Selbstständigen bildet die Grundlage für die Berechnung der Sozialbeiträge, die als Beitragsbemessungsgrundlage oder auch als beitragspflichtige Bemessungsgrundlage bezeichnet wird.
Der Selbstständige erhält jeden Monat einen Kontoauszug (Rechnung), um seine Sozialversicherungsbeiträge zu begleichen.
Der Selbstständige kann seinen Zahlungsrückstand sofort begleichen oder die Zahlung eines größeren Betrags über einen Schuldenbereinigungsplan in Raten abbezahlen.
Um die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge zu vereinfachen, kann der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) ein Lastschriftmandat erteilt werden.
Personen (natürliche oder juristische), die ein Guthaben auf einem Beitragskonto bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) haben, können die Rückerstattung des Guthabens auf ihr Bankkonto beantragen.
Informations sur le remboursement de cotisations dépassant le plafond cotisable et le remboursement d'un solde créditeur.
Zum letzten Mal aktualisiert am 04.02.2025