Der Arbeitgeber unternimmt alle notwendigen Schritte bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS), um seinen Arbeitnehmer bei der luxemburgischen Sozialversicherung anzumelden.
Eine Person kann in einem Privathaushalt angestellt werden, um Hausarbeit zu erledigen, ein Kind zu betreuen oder einer pflegebedürftigen Person zu helfen. Ein Privathaushalt kann als Gastfamilie auch Au-pairs aufnehmen.
Arbeitgeber, die planen, einen Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen ins Ausland zu entsenden, müssen zuvor einen Antrag auf Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft in der luxemburgischen Sozialversicherung stellen.
Eine Person, die mehrere berufliche Tätigkeiten ausübt, hat das Recht auf die Erstattung des persönlichen Anteils der Beiträge, die über die Beitragsbemessungsgrenze hinausgehen.
Zum letzten Mal aktualisiert am 20.01.2025