Für einen Arbeitgeber im Privatsektor arbeiten
Der Arbeitgeber unternimmt alle notwendigen Schritte bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS), um seinen Arbeitnehmer bei der luxemburgischen Sozialversicherung anzumelden.
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In einem Privathaushalt arbeiten (vereinfachtes Verfahren)
Eine Person kann in einem Privathaushalt angestellt werden, um Hausarbeit zu erledigen, ein Kind zu betreuen oder einer pflegebedürftigen Person zu helfen. Ein Privathaushalt kann als Gastfamilie auch Au-pairs aufnehmen.
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Im Ausland arbeiten
Der Arbeitgeber muss die Perioden beruflicher Tätigkeiten außerhalb des luxemburgischen Hoheitsgebiets (Entsendung, Mehrfachtätigkeit, Telearbeit, ...) seines Arbeitnehmers bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) melden.
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Überschreitung des beitragspflichtigen Höchstbetrags
Eine Person, die mehrere berufliche Tätigkeiten ausübt, hat das Recht auf die Erstattung des persönlichen Anteils der Beiträge, die über die Beitragsbemessungsgrenze hinausgehen.
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