Diese Erklärung erläutert die Politik und den Grad der Barrierefreiheit sowie die Übereinstimmung der vorliegenden Website mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen, das die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen umsetzt, sowie mit dem Bezugsmodell Renow, dem Normierungssystem für Websites des Staates Luxemburg.
Die Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) von Luxemburg verpflichtet sich dazu, ihre Website https://ccss.public.lu in Übereinstimmung mit dem vorgenannten Gesetz und der vorgenannten europäischen Richtlinie barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://ccss.public.lu auf der Grundlage der durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 festgelegten Mustererklärung.
Was bedeutet Barrierefreiheit im Web?
Jede Person muss die Informationen auf einer Website einfach benutzen und abrufen können. Dies gilt insbesondere für Personen, die eine Behinderung haben und/oder Hilfssoftware oder spezielle Geräte verwenden (Blinde, Sehbehinderte oder Personen mit einer anderen Behinderung).
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Derzeit wird ein Audit auf der Grundlage einer Stichprobe repräsentativer Seiten durchgeführt.
Bewertete Stichprobe
- Startseite
- Ebene 1: Arbeitgeber
- Ebene 1: Landwirte
- Ebene 2: Selbstständige - Tätigkeit beginnen oder beenden
- Ebene 2: Privatpersonen - Arbeitnehmer
- Ebene 3: Rechnungsstellung - Arbeitgeber - Privathaushalte - Rechnungsstellung
- Ebene 3: Familie - Partnerschaft - in Luxemburg gemeldete Partnerschaft
- Sitemap
- Informationen zu dieser Website
- Rechtliche Hinweise
- Kontaktformular
- Aktuelle Informationen
- Eine aktuelle Information
- Gesetzgebung
- Formulare
- Bestellung von Bescheinigungen
- Publikationen
- SECUline
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist aufgrund von Nichtübereinstimmungen und Ausnahmen teilweise vereinbar mit der Norm EN 301 549 V2.1.2, einer europäischen Norm, die der Prioritätsstufe AA der WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) entspricht.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht vereinbar mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen und müssen nachträglich überarbeitet werden:
- Einige Bilder verfügen über keine geeignete Alternative.
- Sprachwechsel sind für einige englische, deutsche oder luxemburgische Begriffe nicht angegeben.
- Der Name oder Titel einiger Links ist ohne Kontext unverständlich.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht vereinbar mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen und werden nicht korrigiert:
- Die auf der Website verfügbaren Dokumente (PDF) entsprechen nicht unbedingt der Norm EN 301 549 V2.1.2. Wir werden uns jedoch bemühen, neue Dokumente, die seit dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, konform zu gestalten, und falls erforderlich können Sie sich an uns wenden, um Informationen zu erhalten.
- Die Links in den untergeordneten Menüs der Rubrik „MEHR“ sind nicht mit der Tastatur ab der Navigationsleiste erreichbar. Der Zugriff auf die Informationsseiten dieses untergeordneten Menüs ist jedoch von der Hauptrubrik „PLUS“ und von der Fußzeile aus möglich.
Ausgenommene Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
- Nicht alle auf der Website verfügbaren Dokumente entsprechen der Norm EN 301 549 V2.1.2. Wir bemühen uns jedoch, die vor dem 23. September 2018 veröffentlichten Dokumente an die Norm anzupassen, sollte dies erforderlich sein.
- Alle auf der Website bereitgestellten Videos sind in einem den Merkmalen der Barrierefreiheit entsprechenden Player abspielbar. Wir werden uns bemühen, die ab dem 23. September 2020 veröffentlichten Videos vollständig konform zu machen.
- Alle interaktiven Karten sind ausgenommen. Wir bemühen uns, sie identifizierbar zu machen und zu prüfen, dass sie keine Falle verursachen.
Kontrollprozess
Die nach dem Bezugsmodell Renow gestalteten Websites werden in einem Rahmen und nach einer allgemeinen und zentralisierten Architektur entwickelt, wobei die Projektmanagementverfahren eingehalten werden und die Renow-Checkliste berücksichtigt wird.
Um Neutralität zu gewährleisten, greifen wir regelmäßig auf Fachleute für Barrierefreiheit zurück, um die Vereinbarkeit von Websites und neuen Funktionen zu prüfen.
Jede Website wird in mehreren Phasen bewertet:
- Bei der Konzipierung der Inhaltsstruktur.
- Bei der Umsetzung der grafischen und funktionalen Layouts.
- Kurz vor der Onlineschaltung.
Sobald die Website online ist, werden die Kontrollen folgendermaßen durchgeführt:
- Bei jedem neuen Inhalt prüft die Redaktion vor der Veröffentlichung den Zugriff auf alle Inhalte.
- Jede neue Funktion der Website wird vor der Veröffentlichung bewertet.
Bei den Bewertungen wird die Website mit den wichtigsten Screenreadern, mit Tablets, mit Mobiltelefonen und auf dem PC getestet. Sie wird ebenfalls mit verschiedenen Webbrowsern getestet (Vereinbarkeit mit 2 Versionen vor der derzeitigen Version).
Kompetenzen der Beteiligten
Die Arbeitsverfahren beinhalten die Anwendung der Internet-Leitlinien während der einzelnen Phasen zur Erstellung der Website (Redaktion, Management, Entwicklung).
Unsere Mitarbeiter verfügen über die erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen, um die Internet-Leitlinien ordnungsgemäß anzuwenden.
Probleme beim Zugriff auf die Informationen?
Sollten Sie einen Mangel bezüglich der Barrierefreiheit feststellen, schicken Sie uns eine E-Mail an accessibilite@ccss.public.lu, in der Sie Ihr Problem beschreiben und die betreffende Seite angeben.
Wir verpflichten uns, Ihnen binnen eines Monats per E-Mail zu antworten. Um das Problem dauerhaft zu beheben und sofern möglich, wird die Korrektur des Fehlers bezüglich der Barrierefreiheit im Online-Modus bevorzugt.
Ist dies nicht möglich, wird Ihnen die gewünschte Information in einem barrierefreien Format übermittelt, wahlweise:
- schriftlich in einem Dokument oder einer E-Mail;
- mündlich in einem Gespräch oder per Telefon.
Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, das Informations- und Presseamt (Service information et presse), die für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständige Stelle, oder die Ombudsperson, Bürgerbeauftragte des Großherzogtums Luxemburg, zu informieren.