Selbstständige müssen ihre Tätigkeit der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) melden.
Personen, die hauptsächlich dem Ehe-/Lebenspartner bei der Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit helfen, müssen bei der Sozialversicherung als mitarbeitende Ehe-/Lebenspartner angemeldet werden.
Selbstständige, die ihre Tätigkeit vorübergehend oder endgültig einstellen, müssen dies der Zentralstelle der Sozialversicherungen mitteilen.
Zum letzten Mal aktualisiert am 04.02.2025