Mitglied werden
Selbstständige müssen ihre Tätigkeit der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) melden.
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Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner bei der Versicherung anmelden
Personen, die hauptsächlich dem Ehe-/Lebenspartner bei der Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit helfen, müssen bei der Sozialversicherung als mitarbeitende Ehe-/Lebenspartner angemeldet werden.
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Tätigkeit aussetzen oder beenden
Selbstständige, die ihre Tätigkeit vorübergehend oder endgültig einstellen, müssen dies der Zentralstelle der Sozialversicherungen mitteilen.
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