Mitglied werden
Personen, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf eigene Rechnung ausüben, müssen sich bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen anmelden.
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Hilfskräfte oder Gesellschafter bei der Versicherung anmelden
Informationen zur Anmeldung einer mithelfenden Person in der Landwirtschaft oder eines Ehe- / Lebenspartners.
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Tätigkeit beenden
Personen, die ihre Tätigkeit in einem landwirtschaftlichen Betrieb einstellen oder einschränken, müssen dies der Zentralstelle der Sozialversicherungen mitteilen.
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