Personen, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf eigene Rechnung ausüben, müssen sich bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen anmelden.
Informationen zur Anmeldung einer mithelfenden Person in der Landwirtschaft oder eines Ehe- / Lebenspartners.
Personen, die ihre Tätigkeit in einem landwirtschaftlichen Betrieb einstellen oder einschränken, müssen dies der Zentralstelle der Sozialversicherungen mitteilen.
Zum letzten Mal aktualisiert am 04.02.2025