In Luxemburg ansässige Personen, die ihre Adresse ändern, müssen sich an das Bevölkerungsamt der Gemeindeverwaltung wenden. Ihre Adressänderung wird dann automatisch an die Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) weitergegeben.
Nichtansässige, die in Luxemburg eine berufliche Tätigkeit ausüben und ihre Privatadresse ändern, können direkt über MyGuichet.lu einen Antrag auf Aktualisierung ihrer Daten stellen.
Selbstständige und Landwirte, die ihre Geschäftsadresse ändern möchten, müssen sich über die Kontaktseite oder per Post an die Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) wenden.
Zielgruppe
Nichtansässige natürliche Personen, die in Luxemburg eine berufliche Tätigkeit ausüben und ihre Privatadresse ändern möchten.
In Luxemburg tätige Selbstständige und in Luxemburg gemeldete Landwirte, die Ihre Geschäftsadresse ändern möchten.
Praktische Vorgehensweise
Privatadresse von Nichtansässigen
Nichtansässige, die in Luxemburg eine berufliche Tätigkeit ausüben und ihre Privatadresse ändern möchten, können über MyGuichet.lu einen Antrag auf Aktualisierung ihrer im Nationalen Register für natürliche Personen gespeicherten Daten stellen. Für Nichtansässige ist für diesen Antrag auf Aktualisierung der Wohnadresse kein LuxTrust-Zertifikat erforderlich.
Geschäftsadresse von Selbstständigen und Landwirten
In der Regel wird die Korrespondenz der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) an die Privatadresse gesendet. Bei Selbstständigen können jedoch Kontoauszüge und Zahlungsbescheinigungen an eine Geschäftsadresse gesendet werden, wenn sich diese von der Privatadresse unterscheidet. Bei landwirtschaftlichen Arbeitern werden Kontoauszüge und Zahlungsbescheinigungen von Amts wegen an die Betriebsadresse gesendet.
Die Änderung der Geschäftsadresse ist über die Kontaktseite oder per Post an die Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) mit folgenden Angaben der betreffenden Person zu senden:
- Luxemburgische Sozialversicherungsnummer (13-stellige Zahl mit der entsprechenden Arbeitgebererweiterung; z. B. „60“ für Selbstständige);
- Name und Vorname;
- Datum, ab dem die Adressänderung gültig ist;
- neue Adresse.