Personal einstellen
Arbeitgeber, die Personal einstellen, müssen innerhalb von acht Tagen nach der Einstellung eine Meldung bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) vornehmen.
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Rechnungsstellung
Der Arbeitgeber erhält jeden Monat einen Kontoauszug um die Sozialversicherungsbeiträge zu begleichen.
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Arbeitsunfähigkeit melden
Der Arbeitgeber des öffentlichen Sektors muss die Arbeitsunfähigkeitszeiten seiner Arbeitnehmer bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) melden.
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Lohn übermitteln
Arbeitgeber sind verpflichtet, monatlich die an ihre Arbeitnehmer gezahlten Bruttogehälter zu melden.
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Tätigkeiten im Ausland
Der Arbeitgeber muss die Perioden beruflicher Tätigkeiten außerhalb des luxemburgischen Hoheitsgebiets (Entsendung, Mehrfachtätigkeit, Telearbeit, ...) seines Arbeitnehmers bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) melden.
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