Arbeitgeber, die Personal einstellen, müssen innerhalb von acht Tagen nach der Einstellung eine Meldung bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) vornehmen.
Der Arbeitgeber erhält jeden Monat einen Kontoauszug um die Sozialversicherungsbeiträge zu begleichen.
Der Arbeitgeber des öffentlichen Sektors muss die Arbeitsunfähigkeitszeiten seiner Arbeitnehmer bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) melden.
Arbeitgeber sind verpflichtet, monatlich die an ihre Arbeitnehmer gezahlten Bruttogehälter zu melden.
Ein Arbeitgeber, der seinen Arbeitnehmer zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit außerhalb des luxemburgischen Hoheitsgebiets entsenden möchte, muss diese Tätigkeit bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CC
Zum letzten Mal aktualisiert am 20.01.2025