Allgemeines zur Mitgliedschaft
Freiwillige Praktika, Schul- oder Hochschulpraktika
Es muss zwischen Folgendem unterschieden werden:
Bei Fehlen einer Pflichtversicherung für volljährige Studenten
Wenn ein volljähriger Student nicht über eine in Luxemburg anerkannte gesetzliche Krankenversicherung verfügt oder nicht als Familienmitglied mitversichert ist, muss die Bildungseinrichtung, in der der Student eingeschrieben ist, den betreffenden Studenten bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) anmelden. Die betreffenden Einrichtungen sind:
- Einrichtungen der Sekundarstufe;
- akkreditierte Hochschuleinrichtungen (Universität Luxemburg und andere);
- Forschungszentren.
Arbeit als Student während der Schul-/Semesterferien
Schüler und Studenten zwischen 15 und 27 Jahren, die während der Schul-/Semesterferien arbeiten, müssen bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) angemeldet werden. Sie sind gegen Arbeitsunfälle/Wegeunfälle und Berufskrankheiten versichert. Die Mitgliedschaft darf insgesamt nicht mehr als zwei Monate oder 346 Stunden pro Kalenderjahr betragen. Der Arbeitgeber muss die entsprechenden Schritte unternehmen.
Bei Studenten, die keine Sozialversicherungsnummer (13-stellige Nummer) haben, muss der Arbeitgeber zusammen mit dem Antrag auf Mitgliedschaft eine Kopie eines Ausweisdokuments des Studenten vorlegen.