Die Mutualität der Arbeitgeber (Mutualité des employeurs - MDE) bietet Selbstständigen die Zahlung eines Ersatzeinkommens während des Zeitraums, in dem das Krankengeld der Nationalen Gesundheitskasse (Caisse nationale de santé - CNS) ausgesetzt ist. Selbstständige können der Mutualität der Arbeitgeber freiwillig beitreten.
Zielgruppe
Der Selbstständige, ggf. zusammen mit seinem Ehepartner.
Praktische Vorgehensweise
Freiwillige Mitgliedschaft bei der Mutualität der Arbeitgeber (MDE)
Der Selbstständige kann der MDE freiwillig beitreten, indem er das Formular, „Antrag auf freiwilligen Beitritt für Selbstständige zur Mutualité des employeurs“ nutzt. Die freiwillige Mitgliedschaft des Selbstständigen deckt auch mithelfende Ehepartner ab, wenn diese als solche angemeldet sind. Mithelfende Ehepartner haben jedoch nicht die Möglichkeit, eigenständig Mitglied der Mutualität zu werden.
Der Versicherungsschutz der MDE tritt ab Beginn der Mitgliedschaft für jegliche anderen Risiken der sozialen Sicherheit in Kraft, wenn der Antrag zur MDE nicht später als drei Monate nach Beginn der Mitgliedschaft gestellt wird.
Für Selbstständige, die bereits seit mehr als drei Monaten Mitglied der Sozialversicherung sind und im Laufe des Jahres einen Antrag zur MDE stellen, tritt die Mitgliedschaft am 1. Januar des Folgejahres in Kraft.
Ende der freiwilligen Mitgliedschaft
Die freiwillige Mitgliedschaft bei der Mutualität endet:
- durch schriftliche Erklärung des Versicherten. In diesem Fall endet die Mitgliedschaft am letzten Tag des Monats, in dem die schriftliche Kündigung eingegangen ist. Ein erneuter Beitritt ist erst zum folgenden 1. Januar möglich;
- bei Nichtzahlung von zwei aufeinanderfolgenden Mitgliedsraten;
- bei Abmeldung des Selbstständigen. In diesem Fall endet die freiwillige Mitgliedschaft automatisch am Tag der Abmeldung.
Beiträge für die Mutualität der Arbeitgeber
Die Beiträge werden auf derselben Beitragsbemessungsgrundlage berechnet, die auch für die Berechnung des Krankengeldes genutzt wird. Sie werden zusammen mit den anderen (Pflicht-) Sozialversicherungsbeiträgen auf dem monatlichen Kontoauszug aufgeführt.
Der Beitragssatz und die finanzielle Abwesenheitsrate
Die Mitglieder werden abhängig von ihrer finanziellen Abwesenheitsrate in vier Beitragsklassen eingeteilt. Jedes neue Mitglied zahlt Beträge gemäß Klasse 2.
Die Beitragsklassen und die finanzielle Abwesenheitsrate werden in der Satzung der Mutualität der Arbeitgeber (MDE) festgesetzt. Sie werden vor dem 1. Dezember des laufenden Jahres für das kommende Geschäftsjahr festgelegt.
Erstattung
Die Erstattungen der Mutualität werden durch die Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) vorgenommen.
Während des Zeitraums des Aussetzens des Krankengeldes durch die CNS (+/-77 erste Tage der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit) erstattet die Mutualität 80% der zum Zeitpunkt des Beginns der Arbeitsunfähigkeit angewandten Beitragsbemessungsgrundlage. Die Mutualität deckt während dieses Zeitraums auch Folgendes vollständig ab:
- Urlaub aus familiären Gründen;
- Sonderurlaub zur Sterbebegleitung.
Jede Arbeitsunfähigkeit muss durch ein ärztliches Attest belegt werden.
Beträgt der Entschädigungszeitraum weniger als einen Monat, entspricht jeder Tag der Arbeitsunfähigkeit einem Dreißigstel eines Monats. Beträgt der Entschädigungszeitraum einen ganzen Monat, ist dieser Zeitraum als 30 Tage anzusehen. Diese Anzahl der Tage wird auf alle Kalendermonate angewendet.
Der zu erstattende Betrag wird dem Kontoauszug des Selbstständigen für den Monat, auf den er sich bezieht, gutgeschrieben.
Jede spätere Änderung der Beitragsbemessungsgrundlage führt zu einer Neuberechnung des Erstattungbetrags.
Der Erstattungsbetrag für Selbstständige der MDE wird auf Grundlage des monatlichen Durchschnittseinkommens berechnet. Dieses monatliche Durchschnittseinkommen entspricht 30 Arbeitstagen pro Monat. Nachfolgend finden Sie ein Beispiel für die Berechnung dieser Erstattung durch die MDE.
Berechnungsmethode:
- Jahreseinkommen geteilt durch 12 => monatliches Durchschnittseinkommen
- Monatliches Durchschnittseinkommen geteilt durch 30 => Täglicher Basissatz
- Erstattungsbetrag = 80 % des täglichen Basissatzes multipliziert mit der Anzahl der zu entschädigenden Tage
Beispiel für die Berechnung:
Ein Selbstständiger, der Mitglied der MDE ist, mit einem Jahreseinkommen von 36.000 € kann im Januar 2021 6 Tage lang nicht arbeiten. Die Erstattung durch die MDE wird in Bezug auf diese 6 Tage Arbeitsunfähigkeit wie folgt berechnet:
- Monatliches Durchschnittseinkommen: 36.000 € / 12 = 3.000 €
- Täglicher Basissatz: 3.000 € / 30 = 100,00 €
- Erstattungsbetrag: 0,80 x 100,00 € x 6 = 480,00 €
Formulare
Antrag auf freiweilligen Beitritt für Selbstständige zur Mutualité des employeurs
Demande d'adhésion volontaire pour personnes non salariées à la Mutualité des employeurs