Informationen für Selbstständige, die eine Tätigkeit beginnen oder beenden bzw. ihren Ehe -/Partner bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) anmelden möchten.
Informationen über Sozialversicherungsbeiträge, Erwerbseinkommen, Beitragsbemessungsgrundlage und Rechnungsstellung für Sozialversicherungsbeiträge.
Für den Selbstständigen gewährleistet die Arbeitgeber-Mutualität die Zahlung eines Ersatzeinkommens während der Aussetzung der finanziellen Entschädigung seitens der CNS. Seine Mitgliedschaft in der Mutualität ist freiwillig.
Selbstständige, die ihre berufliche Tätigkeit im Ausland ausüben müssen, müssen dies vorher der Zentralstelle der Sozialversicherungen mitteilen.
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Zum letzten Mal aktualisiert am 03.03.2025