Für Landwirte sorgt die Mutualität der Arbeitgeber (Mutualité des employeurs - MDE) für die Zahlung eines Ersatzeinkommens (in Form einer „Rückerstattung der Mutualität“ wie bei Arbeitnehmern) für die Zeit, in der die Geldentschädigung seitens der Nationalen Gesundheitskasse (Caisse nationale de santé - CNS) ausgesetzt ist. Die Mitgliedschaft von Landwirten in der Mutualität ist freiwillig.
Für Arbeitnehmer, die im landwirtschaftlichen Betrieb versichert sind, ist die Mitgliedschaft in der Mutualität verpflichtend. Die Verfahren und Modalitäten finden Sie in der Rubrik „Abwesenheiten - Arbeitsunfähigkeit“.
Zielgruppe
Der Betriebsleiter zusammen mit seinen Hilfskräften und/oder ggf. Gesellschaftern.
Praktische Vorgehensweise
Freiwillige Mitgliedschaft bei der Mutualität der Arbeitgeber
Der Landwirt kann freiwillig der Mutualität der Arbeitgeber (Mutualité des employeurs - MDE) beitreten, indem er das Formular „Antrag auf freiwilligen Beitritt für Selbstständige zur Mutualité des employeurs“ nutzt. Der freiwillige Beitritt des Betriebsleiters erstreckt sich auch auf Hilfskräfte und Gesellschafter, wenn sie in dieser Eigenschaft Mitglied sind. Die Hilfskräfte und Gesellschafter haben dagegen nicht die Möglichkeit, selbst bei der Mutualität Mitglied zu werden.
Der Versicherungsschutz tritt ab Beginn der Mitgliedschaft für jegliche Risiken der sozialen Sicherheit in Kraft, wenn der Antrag nicht später als drei Monate nach Beginn der Mitgliedschaft gestellt wird.
Für Landwirte, die bereits seit mehr als drei Monaten Mitglied der Sozialversicherung sind und im Laufe des Jahres einen Antrag stellen, tritt die Mitgliedschaft am 1. Januar des Folgejahres in Kraft.
Ende der freiwilligen Mitgliedschaft
Die freiwillige Mitgliedschaft bei der Mutualität endet:
- durch schriftliche Erklärung des Landwirts. In diesem Fall endet die Mitgliedschaft am letzten Tag des Monats, in dem die schriftliche Mitteilung über die Kündigung eingegangen ist. Dieser Rücktritt führt zum Ausschluss der versicherten Person für mindestens 12 Monate. Ein erneuter Beitritt ist erst zum 1. Januar möglich, der auf die betreffenden 12 Monate der Karenzfrist folgt;
- bei Nichtzahlung von zwei aufeinanderfolgenden Mitgliedsraten;
- bei Abmeldung des Landwirts. In diesem Fall endet die freiwillige Mitgliedschaft automatisch am Tag der Abmeldung.
Beiträge für die Mutualität der Arbeitgeber
Die Beiträge werden auf Grundlage derselben Beitragsbemessungsgrundlage berechnet, die auch für die Berechnung des Krankengeldes genutzt wird. Sie werden zusammen mit den anderen (verpflichtenden) Sozialversicherungsbeiträgen auf dem monatlichen Kontoauszug der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) aufgeführt.
Beitragssatz und finanzielle Abwesenheitsrate
Die Mitglieder werden abhängig von ihrer finanziellen Abwesenheitsrate in vier Beitragsklassen eingeteilt. Jedes neue Mitglied zahlt Beträge gemäß Klasse 2.
Die Beitragsklassen und die finanzielle Abwesenheitsrate werden in der Satzung der Mutualität der Arbeitgeber (MDE) festgelegt. Sie werden vor dem 1. Dezember des laufenden Jahres für das kommende Haushaltsjahr festgelegt.
Erstattung
Die Erstattungen der Mutualität werden durch die Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) vorgenommen.
Während des Zeitraums des Aussetzens des Krankengeldes durch die CNS erstattet die Mutualität 80 % der zum Zeitpunkt des Beginns der Arbeitsunfähigkeit angewandten Beitragsbemessungsgrundlage. Die Mutualität deckt während dieses Zeitraums auch Folgendes vollständig ab:
- Urlaub aus familiären Gründen;
- Sonderurlaub zur Sterbebegleitung.
Jede Arbeitsunfähigkeit muss durch ein ärztliches Attest belegt werden.
Beträgt der Entschädigungszeitraum weniger als einen Monat, entspricht jeder Tag der Arbeitsunfähigkeit einem Dreißigstel eines Monats. Beträgt der Entschädigungszeitraum einen ganzen Monat, ist dieser Zeitraum als 30 Tage anzusehen. Diese Anzahl der Tage findet auf alle Kalendermonate Anwendung.
Der zu erstattende Betrag wird dem Monatsauszug des Landwirts für den Monat, auf den er sich bezieht, gutgeschrieben.
Beispiel für die Berechnung
Beitragsbemessungsgrundlage geteilt durch 12 => monatliches Durchschnittseinkommen
Monatliches Durchschnittseinkommen geteilt durch 30 => Täglicher Basissatz
Erstattungsbetrag = 80 % des täglichen Basissatzes multipliziert mit der Anzahl der zu entschädigenden Tage
Jede spätere Änderung der Beitragsbemessungsgrundlage führt zu einer Neuberechnung der Erstattung durch die MDE.
Formulare
Antrag auf freiweilligen Beitritt für Selbstständige zur Mutualité des employeurs
Demande d'adhésion volontaire pour personnes non salariées à la Mutualité des employeurs