Das landwirtschaftliche Einkommen bildet die Beitragsbemessungsgrundlage für die Berechnung der Sozialbeiträge von Landwirten.
Die Zentralstelle der Sozialversicherungen schickt den landwirtschaftlichen Betrieben ein Formular, um ihre Betriebskosten anzugeben, die vom gemeldeten landwirtschaftlichen Einkommen abgezogen werden, um die Beitragsbemessungsgrundlage für Landwirte zu bestimmen.
Der Landwirt erhält jeden Monat einen Kontoauszug, der ihn zur Zahlung seiner eigenen Sozialversicherungsbeiträge sowie der seines Personals einlädt.
Um die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge zu vereinfachen, kann der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) ein Lastschriftmandat erteilt werden.
Personen (natürliche oder juristische), die ein Guthaben auf einem Beitragskonto bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) haben, können die Rückerstattung des Guthabens auf ihr Bankkonto beantragen.
Zum letzten Mal aktualisiert am 04.02.2025