Um sein Personal anzumelden, muss sich der Arbeitgeber bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) einschreiben, um eine spezielle Anmeldungsnummer zu erhalten, die „Arbeitgebernummer“.
Arbeitgeber, die Personal einstellen, müssen innerhalb von acht Tagen nach der Einstellung eine Meldung bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) vornehmen.
Der Arbeitgeber muss der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) jeden Monat die den Arbeitnehmern gezahlten Bruttovergütungen sowie die genaue Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden des vorherigen Monats melden.
Der Arbeitgeber erhält jeden Monat einen Kontoauszug um die Sozialversicherungsbeiträge zu begleichen.
Der Arbeitgeber muss die Zeiträume der Arbeitsunfähigkeit seiner Arbeitnehmer der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) melden.
Um die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge zu vereinfachen, kann der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) ein Lastschriftmandat erteilt werden.
Personen (natürliche oder juristische), die ein Guthaben auf einem Beitragskonto bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) haben, können die Rückerstattung des Guthabens auf ihr Bankkonto beantragen.
Ein Arbeitgeber, der seinen Arbeitnehmer zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit außerhalb des luxemburgischen Hoheitsgebiets entsenden möchte, muss diese Tätigkeit bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS).
Zum letzten Mal aktualisiert am 28.02.2025