Anmeldung eines Arbeitgebers / eines entleihenden Arbeitsgebers
Ein Leiharbeitsunternehmen, das einen Kunden hat, der über keine Arbeitgebernummer verfügt, muss diese bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen beantragen.
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Einstellung eines Zeitarbeitnehmers
Leiharbeitsfirmen müssen Leiharbeitnehmer und Studenten, die auf der Grundlage eines Einsatzvertrags eingestellt werden, bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen anmelden.
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Lohn übermitteln
Der Arbeitgeber muss der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) jeden Monat die den Arbeitnehmern gezahlten Bruttovergütungen sowie die genaue Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden des vorherigen Monats melden.
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Rechnungsstellung
Der Arbeitgeber erhält jeden Monat einen Kontoauszug um die Sozialversicherungsbeiträge zu begleichen.
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Arbeitsunfähigkeit melden
Der Arbeitgeber muss die Zeiträume der Arbeitsunfähigkeit seiner Arbeitnehmer der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) melden.
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Lastschriftverfahren für die Sozialversicherungsbeiträge beantragen
Um die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge zu vereinfachen, kann der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) ein Lastschriftmandat erteilt werden.
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Rückerstattung eines Guthabens beantragen
Personen (natürliche oder juristische), die ein Guthaben auf einem Beitragskonto bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) haben, können die Rückerstattung des Guthabens auf ihr Bankkonto beantragen.
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