Ein Leiharbeitsunternehmen, das einen Kunden hat, der über keine Arbeitgebernummer verfügt, muss diese bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen beantragen.
Leiharbeitsfirmen müssen Leiharbeitnehmer und Studenten, die auf der Grundlage eines Einsatzvertrags eingestellt werden, bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen anmelden.
Der Arbeitgeber muss der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) jeden Monat die den Arbeitnehmern gezahlten Bruttovergütungen sowie die genaue Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden des vorherigen Monats melden.
Der Arbeitgeber erhält jeden Monat einen Kontoauszug um die Sozialversicherungsbeiträge zu begleichen.
Der Arbeitgeber muss die Zeiträume der Arbeitsunfähigkeit seiner Arbeitnehmer der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) melden.
Um die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge zu vereinfachen, kann der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) ein Lastschriftmandat erteilt werden.
Personen (natürliche oder juristische), die ein Guthaben auf einem Beitragskonto bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) haben, können die Rückerstattung des Guthabens auf ihr Bankkonto beantragen.
Zum letzten Mal aktualisiert am 20.01.2025