Personen, die bei der Sozialversicherung als Hauptversicherte oder Mitversicherte (vom Hauptversicherten unterhaltsberechtigte Personen) versichert sind, haben Anspruch auf eine Krankenversicherungskarte.
Versandadresse: Die Krankenversicherungskarte wird an die im Nationalen Register natürlicher Personen (RNPP) registrierte Adresse des Versicherten gesendet.
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