Entsendung in ein Drittland (mit oder ohne Abkommen)
Der Antrag ist vom Arbeitgeber in den Fällen auszufüllen, in denen der Versicherte, der der luxemburgischen Sozialversicherung angehört, entsandt wird, um vorübergehend in einem Drittland (Land außerhalb von der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs) zu arbeiten.
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