Personen im Alter von 15 bis 27 Jahren, die während ihrer Schul- oder Semesterferien arbeiten. Die Beschäftigungsdauer darf nicht mehr als 2 Monate oder 346 Stunden pro Jahr betragen, unabhängig davon, ob es sich um einen oder mehrere Verträge handelt. Diese Schüler und Studenten sind lediglich unfallversichert