Gelegenheitsarbeiter in der Landwirtschaftsbranche
Informationen zu Gelegenheitsarbeitern in der Landwirtschaftsbranche
Gelegenheitsarbeiter in der Landwirtschaftsbranche sind im Betrieb beschäftigte Personen, die:
- einer anderen beruflichen Tätigkeit nachgehen und unentgeltlich oder gegen eine Vergütung von nicht mehr als einem Drittel des sozialen Mindestlohns (XXX EUR) im Betrieb aushelfen;
oder
- für einen im Voraus festgelegten Zeitraum, der drei Monate pro Kalenderjahr nicht überschreiten darf, im landwirtschaftlichen Betrieb arbeiten.
Zum letzten Mal aktualisiert am