Informationen zu Gelegenheitsarbeitern in der Landwirtschaftsbranche
Gelegenheitsarbeiter in der Landwirtschaftsbranche sind im Betrieb beschäftigte Personen, die:
- einer anderen beruflichen Tätigkeit nachgehen und unentgeltlich oder gegen eine Vergütung von nicht mehr als einem Drittel des sozialen Mindestlohns (901,25 EUR) im Betrieb aushelfen;
oder
- für einen im Voraus festgelegten Zeitraum, der drei Monate pro Kalenderjahr nicht überschreiten darf, im landwirtschaftlichen Betrieb arbeiten.