Gelegenheitsarbeiter in der Landwirtschaftsbranche

Informationen zu Gelegenheitsarbeitern in der Landwirtschaftsbranche

Gelegenheitsarbeiter in der Landwirtschaftsbranche sind im Betrieb beschäftigte Personen, die:

  • einer anderen beruflichen Tätigkeit nachgehen und unentgeltlich oder gegen eine Vergütung von nicht mehr als einem Drittel des sozialen Mindestlohns (901,25 EUR) im Betrieb aushelfen;

oder

  • für einen im Voraus festgelegten Zeitraum, der drei Monate pro Kalenderjahr nicht überschreiten darf, im landwirtschaftlichen Betrieb arbeiten.

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