üben ihre berufliche Tätigkeit nur für einen im Voraus absehbaren Zeitraum aus, der 3 Monate pro Kalenderjahr nicht überschreiten darf. Diese Tätigkeit muss die einzige berufliche Tätigkeit sein, die diese Person ausübt. Gelegenheitsarbeiter sind bei der Arbeit gegen Unfall- und Gesundheitsrisiken versichert.