Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner bei der Versicherung anmelden

Personen, die hauptsächlich dem Ehe-/Lebenspartner bei der Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit helfen, müssen bei der Sozialversicherung als mitarbeitende Ehe-/Lebenspartner angemeldet werden.

Zielgruppe

Alle Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind und hauptsächlich ihrem Ehe-/Lebenspartner bei der Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit helfen.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Anmeldung des mitarbeitenden Ehe-/Lebenspartners:

  • der mitarbeitende Ehe-/Lebenspartner und der Hauptversicherte müssen verheiratet sein oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft geschlossen haben;
  • die besagte Tätigkeit muss die Haupttätigkeit des mitarbeitenden Ehe-/Lebenspartners sein. Eine „Teilzeit-Mitgliedschaft“ als mithelfender Ehe-/Lebenspartner (bei einer nicht kontinuierlichen Arbeit) gibt es nicht;
  • der Ehe- oder Lebenspartner der mitarbeitenden Person muss als Selbstständiger in eigenem Namen bei der luxemburgischen Sozialversicherung versichert sein (wenn der Ehe-/ Lebenspartner seine selbstständige Tätigkeit im Rahmen einer Gesellschaft ausübt, muss die mitarbeitende Person als Arbeitnehmer dieser Gesellschaft versichert werden);
  • Der Ehe-/Lebenspartner der mitarbeitenden Person darf nicht wegen unbedeutendem Einkommen von der Anmeldung befreit sein.

Praktische Vorgehensweise

Anmeldung als mitarbeitender Ehe-/Lebenspartner

Der mitarbeitende Ehe-/Lebenspartner meldet sich bei der Sozialversicherung an, indem er der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) eine Anmeldung für mitarbeitende Ehe-/Lebenspartner zukommen lässt.

Die CCSS sendet dem mithelfenden Ehe-/Lebenspartner bei der Registrierung seiner Anmeldung eine Bestätigung zur Überprüfung der Daten.

Bei einer Änderung der Daten oder bei Einstellung der Tätigkeit müssen der Hauptversicherte und sein mithelfender Ehe-/Lebenspartner die CCSS informieren.

Freistellung von der Anmeldung des mitarbeitenden Ehe-/Lebenspartners

Der mitarbeitende Ehe-/Lebenspartner kann sich für eine Freistellung von der Pflichtversicherung entscheiden. Dazu muss er einen Antrag auf Freistellung für mitarbeitende Ehe-/Lebenspartner an die CCSS schicken.

In diesem Fall ist der mithelfende Ehe-/ Lebenspartner nicht gegen die Risiken Arbeitsunfall, Krankheit oder Mutterschaft und Rente versichert.

Der mithelfende Ehe-/ Lebenspartner kann wieder versichert werden, indem eine Anmeldung für den mithelfenden (Ehe)Partner an die CCSS gesendet wird. Die Befreiung sowie der neue Antrag werden ab dem Monat wirksam, der auf den Monat des Empfangs folgt.

Reduzierung der Rentenversicherungsbeiträge

Erzielt der Selbstständige, der von seinem mitarbeitenden Ehe-/Lebenspartner unterstützt wird, ein geringeres Einkommen als dn sozialen Mindestlohn, kann er eine Reduzierung der Rentenversicherungsbeiträge beantragen. Diese Reduzierung gilt sowohl für den Selbstständigen als auch für den angemeldeten Ehe-/ Lebenspartner.

Freiwillige Mitgliedschaft bei der Mutualität der Arbeitgeber (MDE)

Selbstständige können freiwillig der Mutualität der Arbeitgeber (Mutualité des employeurs - MDE) beitreten, um im Bedarfsfall krankheitsbedingte Einkommensverluste auszugleichen. Der mitarbeitende Ehe-/ Lebenspartner ist dann automatisch mitversichert.

Formulare

Anmeldung für Ehepartner

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