Neues Rahmenabkommen über grenzüberschreitende Telearbeit (Inkrafttreten am 1. Juli 2023)

Nach der Unterzeichnung des neuen Rahmenabkommens über grenzüberschreitende Telearbeit durch den Minister für soziale Sicherheit am 5. Juni 2023, entwickelt die CCSS derzeit ein Verfahren für die praktische Umsetzung dieses Abkommens und wird die Einzelheiten dieses Verfahrens so bald wie möglich mitteilen.

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