Artikel 14 der Satzung der Mutualität der Arbeitgeber (MDE) sieht eine vollständige Erstattung (100%) für Zeiträume der Arbeitsunfähigkeit vor, die aufgrund von Quarantäne- oder Isolationsmaßnahmen angeordnet wurden, die vom Direktor für Gesundheit oder seinem Beauftragten veranlasst wurden.
Jedoch wurden Quarantäne- und Isolationsmaßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19 durch das am 24. März 2023 erlassene Gesetz zur Änderung des geänderten Gesetzes vom 17. Juli 2020 über Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie aufgehoben. Dieses Gesetz trat am 1. April 2023 in Kraft.
Daher werden ab April 2023 die Erstattungen der MDE für COVID-19-bezogene Abwesenheiten zu 80% erstattet, wie es auch bei anderen krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeiten der Fall ist. Die 100%ige Erstattung für COVID-19-bezogene Abwesenheiten bleibt jedoch in Fällen von nachträglichen Berechnungen oder Neuberechnungen bis zum Bezugszeitraum einschließlich März 2023 weiterhin gültig.