Meldung einer beruflichen Tätigkeit im Ausland

Die Zentralstelle der Sozialversicherungen - Centre commun de la sécurité sociale (CCSS) teilt Ihnen mit, dass ab dem 2. April 2024 neue Verfahren für die Meldung einer beruflichen Tätigkeit im Ausland eingeführt werden. Diese Neuerungen betreffen sowohl Arbeitgeber, die Papierformulare verwenden, als auch solche, die ihre Anträge über das SECUline System stellen.

Dernière mise à jour