
In Bezug auf das Rahmenabkommen über Telearbeit erinnert Sie die CCSS daran, dass die Übergangsfrist, die eine rückwirkende Meldung über 12 Monate ermöglichte, am 30. Juni 2024 endet.
Für Meldungen ab dem 1. Juli 2024 kann das Rahmenabkommen nur rückwirkend für einen Zeitraum von 3 Monaten angewendet werden.