
Die Übergangsperiode des Rahmenabkommens über Telearbeit, der eine rückwirkende Meldung über 12 Monate (vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024) ermöglicht, ist offiziell abgeschlossen. Aus diesem Anlass teilt die Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) die Kennzahlen zu den während dieses Zeitraums eingegangenen Meldungen mit.
Kennzahlen
- Bis zum 30. Juni 2024 hat die CCSS insgesamt 25.298 Meldungen von 1.501 Arbeitgebern für 18.570 Versicherte erhalten.
- Von den bearbeiteten Anträgen profitieren 7,61 % von der Anwendung des Rahmenabkommens, wobei im Monatsdurchschnitt 36,01 % der Gesamtarbeitszeit in Telearbeit ausgeübt werden.
- 92,39 % der Anträge wurden als Mehrfachtätigkeit identifiziert und erfordern eine Bestimmung der anwendbaren Rechtsvorschriften (DLA) durch den Wohnsitzmitgliedstaat. In diesen Fällen entspricht die im Monatsdurchschnitt ausgeübte Telearbeit 12,88 % der Gesamtarbeitszeit.