Diese Bescheinigung gibt Auskunft über die jährliche Gesamtlohnsumme der vom Arbeitgeber beschäftigten Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte, sonstige) in dem/den beantragten Jahr(en).
Eine Bescheinigung, die Auskunft über die gesamte Lohnsumme für ein bestimmtes Jahr gibt, kann erst ab 1. Februar des Folgejahres beantragt werden.
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Versandadresse: Die Bescheinigung wird an die Adresse des Arbeitgebers geschickt, die in den Dateien der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) für die monatlichen Kontoauszüge (Rechnungen) registriert ist.
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