Diese Bescheinigung gibt die Anzahl der Beschäftigten des Arbeitgebers zum angefragten Datum an.
Diese Bescheinigung gibt Auskunft über die jährliche Gesamtlohnsumme der vom Arbeitgeber beschäftigten Arbeitnehmer in dem/den beantragten Jahr(en).
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung kann von jedem Arbeitgeber oder Selbstständigen beantragt werden, der an einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren teilnehmen möchte.
Die Zusammenfassung der Kontoauszüge enthält die wichtigsten Informationen (z. B. Datum des Auszugs, alter Saldo, Zahlungen, ...) der entsprechenden Kontoauszüge.
Diese Bescheinigung gibt am Ausstellungsdatum Auskunft über die Einkünfte, die in der Datei der CCSS für den beantragten Zeitraum gespeichert sind.
Zum letzten Mal aktualisiert am 19.02.2025