Das Formular zur Anpassung des vorläufigen Einkommens enthält die beruflichen Einkünfte aus den verschiedenen Tätigkeiten des Selbstständigen, auf deren Grundlage die Sozialversicherungsbeiträge von der CCSS berechnet werden.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung kann von jedem Arbeitgeber oder Selbstständigen beantragt werden, der an einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren teilnehmen möchte.
Die Zusammenfassung der Kontoauszüge enthält die wichtigsten Informationen (z. B. Datum des Auszugs, alter Saldo, Zahlungen, ...) der entsprechenden Kontoauszüge.
Dieser Nachweis gibt Auskunft über die verschiedenen Beschäftigungen, die in der Sozialversicherungsdatei des Versicherten gespeichert sind, ohne dass daraus ein Leistunsanspruch hervorgeht.
Diese Bescheinigung gibt am Ausstellungsdatum Auskunft über die Einkünfte, die in der Datei der CCSS für den beantragten Zeitraum gespeichert sind.
Zum letzten Mal aktualisiert am 19.02.2025