Rechnungsstellung

Allgemeine Informationen

Personen, die im privaten Rahmen eine andere Person einstellen, die im Haushalt hilft oder ein Kind betreut, im Folgenden arbeitsgebende Privathaushalte genannt, erhalten jeden Monat einen Kontoauszug, damit sie die Sozialversicherungsbeiträge für ihr Personal begleichen können. Die geltenden Beitragssätze finden Sie hier.

Der Kontoauszug wird mit einer Verzögerung von zwei Monaten zwischen dem Abrechnungsmonat und dem Monat der Rechnungsstellung versendet.

 

Beispiel: Die Sozialversicherungsbeiträge für den Monat März werden auf dem Kontoauszug für den Monat Mai eingefordert, die Sozialversicherungsbeiträge für April auf dem Kontoauszug für Juni usw.

 

Der geforderte Saldo ist innerhalb von 10 Tagen nach Zusendung des Kontoauszugs vom arbeitsgebenden Privathaushalt zu begleichen, auch bei eventuellen Beanstandungen.

Auf Beiträge, die bei Fälligkeit nicht gezahlt wurden, werden Verzugszinsen erhoben, die am 1. Tag des 1. Monats nach der Fälligkeit der Beiträge zu laufen beginnen. Der entsprechende Zinssatz liegt bei 0,6 % pro vollem Kalendermonat, wobei Teilmonate nicht berücksichtigt werden.

Zahlung/Rückerstattung der Beiträge

Der Kontoauszug enthält den alten Saldo, die geleisteten Zahlungen, die monatlichen Kosten und eventuelle Berichtigungen.

Der als „Gesamtsaldo“ in der Spalte „DEBIT“ angegebene Betrag ist zu zahlen. Wenn der „Gesamtsaldo“ in der Spalte „CREDIT“ angegeben ist, handelt es sich um einen Saldo zugunsten des arbeitgebenden Privathaushalts. Dieser kann ganz oder teilweise zurückerstattet werden. Weitere Informationen sind in der Rubrik „Vorderseite des Kontoauszugs“ angegeben.

Der arbeitgebende Privathaushalt“ muss den geforderten Saldo innerhalb von 10 Tagen nach Zusendung des Kontoauszugs zahlen, auch bei eventuellen Beanstandungen. Unter bestimmten Bedingungen kann er einen Antrag auf Ratenzahlung seiner Schulden stellen.

Zur Erleichterung der Zahlungen kann der arbeitgebende Privathaushalt eine automatische Abbuchung der Sozialversicherungsbeiträge wählen. Sobald das automatische Lastschriftverfahren aktiviert ist, wird auf dem Kontoauszug unten auf der Seite angegeben, dass der Saldo per Bankvollmacht eingezogen wird.

Überweisung/Einzahlung ausfüllen

Der Überweisende muss:

  • die Nummer des Beitragskontos auf dem Überweisungs- oder Einzahlungsauftrag deutlich angeben; für den arbeitgebenden Privathaushalt handelt es sich um seine nationale Sozialversicherungsnummer (13-stellige Nummer), gefolgt von der Erweiterung „70“

 

Beispiel: 19701231XXXXX70

 

  • einen eigenen Zahlungsauftrag für jedes Beitragskonto erstellen

 

Beispiel: Sollte der der arbeitgebende Privathaushaltneben seinem Beitragskonto noch über ein zusätzliches beitragspflichtiges Konto verfügen (z. B., wenn er selbstständig ist), muss er eine Überweisung für das Konto 19701231XXXXX70 und eine weitere Überweisung/Auszahlung für das andere Konto (z. B. 19701231XXXXX60) vornehmen.

 

Zur Begleichung von Rechnungen ist eines der folgenden Konten der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) zu verwenden:
BANK IBAN BIC
Banque et Caisse d’Epargne de l’Etat, Luxemburg   LU83 0019 1002 0050 6000 BCEELULL
BGL BNP Paribas S.A. LU75 0030 1569 7866 0000 BGLLLULL
Banque Internationale à Luxembourg S.A. LU77 0029 1014 6730 0000 BILLLULL
POST Luxembourg LU09 1111 0706 0081 0000 CCPLLULL
Banque Raiffeisen LU79 0090 0000 0090 0001 CCRALULL
ING Luxembourg LU89 0141 9166 4000 0000 CELLLULL

 

Um die Zahlungsvorgänge zu vereinfachen, kann der arbeitegebende Privathaushalt auch stets eine automatische Abbuchung der Sozialversicherungsbeiträge wählen.

Kontoauszug

Vorderseite des Kontoauszugs

Auf der Vorderseite des Kontoauszugs sind das Datum des Auszugs, der alte Saldo, die Zahlungen, die Sozialversicherungsbeiträge, die Pauschalsteuer von 10 %, die Zinsen, der neue Saldo, die manuellen Transaktionen sowie eventuelle Berichtigungen angegeben.   

Rückseite des Kontoauszugs

Auf der Rückseite des Kontoauszugs sind die nach Sozialrisiko aufgeschlüsselten Sozialversicherungsbeiträge für den angegebenen Monat („Beiträge für den Monat“) und Einzelheiten zu eventuellen Berichtigungen für Vormonate angegeben.

Zusammenfassung der Kontoauszüge

Die Zusammenfassung der Kontoauszüge enthält die wichtigsten Informationen der angeforderten Kontoauszüge: Datum des Auszugs, alter Saldo, Zahlungen, Beiträge, Zinsen, neuer Saldo, manuelle Transaktionen.

Der „arbeitgebende Privathaushalt“ kann eine Zusammenfassung seiner Kontoauszüge beantragen, die ihm innerhalb von 3 Werktagen an die bei der CCSS registrierte Adresse geschickt wird („Adressänderung“).

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