Beispiel für die Berechnung der 77-Tage-Grenze und die Bestimmung der Zahlungen

Das folgende Beispiel zeigt die Berechnung der 77-Tage-Grenze und die Bestimmung der Zahlungen auf Basis der Annahme, dass der/die Arbeitnehmer(in) vor dem Jahr 2020 nie krank war:

2020
  Jan.
Feb. März April Mai Juni Juli August   Sept. Okt. Nov. Dez.
Tage der Arbeitsunfähigkeit 3 29 31 30 15   2 2 1   1 1
Kumulierung 12 Monate 3 32 63 93 93 93 93 93 93 93 93 93
Zahlung Arbeitgeber Arbeitgeber Arbeitgeber Arbeitgeber CNS CNS CNS CNS CNS CNS CNS CNS CNS

 

2021
  Jan.
Feb. März April Mai Juni Juli August   Sept. Okt. Nov. Dez.
Tage der Arbeitsunfähigkeit 1 0 1 0 0
5 1   1 5 4 31
Kumulierung 12 Monate 93 93 93 93 93 93 90 61 31 6 10 41
Zahlung CNS CNS CNS CNS CNS CNS CNS CNS Arbeitgeber Arbeitgeber Arbeitgeber Arbeitgeber

 

Der Arbeitgeber muss die Lohnfortzahlung von Januar bis April 2020 gewährleisten, d. h. bis zum Ende des Kalendermonats, in den der 77. Tag der Arbeitsunfähigkeit zu seinen Lasten innerhalb eines Bezugszeitraums von 18 aufeinanderfolgenden Kalendermonaten fällt. Am Anfang des Monats September 2021 geht die Last auf den Arbeitgeber über, und die Last der Kasse endet am Ende des Monats, in welchem die Grenze von 77 Tagen zu Lasten des Arbeitgebers nicht länger erreicht wird (d. h. im August 2021).

 

 

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