Beispiel für die Zeiträume ab dem 1. Januar 2020
Ein Erzieher in einer Kindertagesstätte erhält einen Festbetrag von 2.400 € pro Monat, obwohl er ziemlich unregelmäßig arbeitet.
Arbeitszeiten:
Im Januar 2020 arbeitet der Arbeitnehmer von Monat bis Freitag 6 Std./Tag.
Im Februar 2020 arbeitet er von Montag bis Donnerstag 8 Std./Tag.
Im März 2020 arbeitet er montags, mittwochs, und freitags 8 Std./Tag.
Angabe des Arbeitslohns:
Die in der Lohnerklärung zu meldenden Stunden betragen folglich:
Monat | Arbeitstage | Arbeitsstunden | Grundvergütung |
---|---|---|---|
Januar 2020 | 23 | 138 | 2.400 |
Februar 2020 | 16 | 128 | 2.400 |
März 2020 | 13 | 104 | 2.400 |
Anmerkung: Die Spalte mit den Arbeitstagen ist in der Lohnerklärung nicht aufgeführt.
Arbeitsunfähigkeit:
Der Arbeitnehmer ist krank:
- im Januar 2020, 2 Tage, vom 29.01.2020 bis zum 30.01.2020;
- im Februar und März 2020, vom 25.02.2020 bis zum 04.03.2020.
Der Arbeitgeber meldet seine Arbeitsunfähigkeit:
Monate | Von | Bis | Tage der Arbeitsunfähigkeit | Stunden der Arbeitsunfähigkeit |
---|---|---|---|---|
Für Januar 2020 | 29 | 30 | 2 | 12 |
Für Februar 2020 | 25 | 29 | 3 | 24 |
Für März 2020 | 01 | 04 | 2 | 16 |
Anmerkung: Die Spalte mit den Arbeitstagen ist in der Erklärung der Arbeitsunfähigkeit nicht aufgeführt.
Grundlage für die Erstattung durch die Mutualität der Arbeitgeber (Mutualité des employeurs - MDE):
Die Grundlage für die Erstattung durch die Mutualität der Arbeitgeber (MDE) wird aus dem Stundenlohn und der Anzahl der Stunden der Arbeitsunfähigkeit ermittelt.
Monat | Stundenlohn | Stunden der Arbeitsunfähigkeit | Erstattung durch die Mutualität (80 %) |
---|---|---|---|
Januar 2020 | 17,39 € | 12 | 166,96 € + Arbeitgeberanteil |
Februar 2020 | 18,75 € | 24 | 360,00 € + Arbeitgeberanteil |
März 2020 | 23,08 € | 16 | 295,42 € + Arbeitgeberanteil |
Beispiel für die Zeiträume vor dem Jahr 2020
Ein Erzieher in einer Kindertagesstätte erhält einen Festbetrag von 2.400 € pro Monat, obwohl er ziemlich unregelmäßig arbeitet.
Arbeitszeiten:
Im Januar 2020 arbeitet der Arbeitnehmer von Monat bis Freitag 6 Std./Tag.
Im Februar 2020 arbeitet er von Montag bis Donnerstag 8 Std./Tag.
Im März 2020 arbeitet er montags, mittwochs, und freitags 8 Std./Tag.
Angabe des Arbeitslohns:
Die in der Lohnerklärung zu meldenden Stunden betragen folglich:
Monat | Arbeitstage | Arbeitsstunden | Grundvergütung |
---|---|---|---|
Januar 2019 | 21 | 126 | 2.400 |
Februar 2019 | 16 | 128 | 2.400 |
März 2019 | 13 | 104 | 2.400 |
Anmerkung: Die Spalte mit den Arbeitstagen ist in der Lohnerklärung nicht aufgeführt.
Arbeitsunfähigkeit:
Der Arbeitnehmer ist krank:
- im Januar 2020, 2 Tage, vom 29.01.2020 bis zum 30.01.2020
- im Februar und März 2020, vom 25.02.2020 bis zum 04.03.2020
Der Arbeitgeber meldet seine Arbeitsunfähigkeit:
Monate | Von | Bis | Tage der Arbeitsunfähigkeit | Stunden der Arbeitsunfähigkeit |
---|---|---|---|---|
Für Januar 2019 | 29 | 30 | 2 | 12 |
Für Februar 2019 | 25 | 28 | 2 | 16 |
Für März 2019 | 01 | 04 | 2 | 16 |
Anmerkung: Die Spalte mit den Arbeitstagen ist in der Erklärung der Arbeitsunfähigkeit nicht aufgeführt.
Grundlage für die Erstattung durch die Mutualität der Arbeitgeber (Mutualité des employeurs - MDE):
Die Grundlage für die Erstattung durch die Mutualität der Arbeitgeber (MDE) wird aus dem Stundenlohn und der Anzahl der Stunden der Arbeitsunfähigkeit ermittelt.
Monat | Stundenlohn | Stunden der Arbeitsunfähigkeit | Erstattung durch die Mutualität (80 %) |
---|---|---|---|
Januar 2019 | 19,05 € | 12 | 182,88 € + Arbeitgeberanteil |
Februar 2019 | 18,75 € | 16 | 240,00 € + Arbeitgeberanteil |
März 2019 | 23,08 € | 16 | 295,42 € + Arbeitgeberanteil |