Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über die anzuwendende Gesetzgebung für Beamte oder gleichgestellter Arbeitnehmer, Seeleute und Besatzung in der Luftfahrt (Art. 11 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004)
Dieser Antrag ist vom Arbeitgeber in den Fällen auszufüllen, in denen der Versicherte der luxemburgischen Sozialversicherung angehört, in seiner Eigenschaft als Beamter und gleichgestellter Arbeitnehmer ; oder als Seeleute, die auf einem unter luxemburgischer Flagge fahrenden Schiff beschäftigt sind ; oder als Besatzungsmitglied (Fahrer oder Kabine), das im Personen- oder Güterverkehr tätig ist.
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