Ausübung regelmäßiger Tätigkeiten für Rheinschiffer (Art. 16 der Verordnung (EG) Nr° 883/2004
Der Antrag ist vom Arbeitgeber mit einem Betreiberzertifikat für jeden Versicherten auszufüllen, der auf einem Schiff mit einer Rheinschifffahrts-Zugehörigkeitsurkunde eingesetzt wird.
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