Meldepflichtig:
- Studenten mit Wohnsitz im Ausland, die in Luxemburg ein Praktikum absolvieren und in ihrem Wohnsitzland nicht gegen Arbeitsunfälle versichert sind, müssen obligatorisch für alle Risiken der sozialen Sicherheit versichert werden.
Sofern das Praktikum jedoch nicht länger als 3 Monate pro Kalenderjahr andauert, ist der Praktikant lediglich gegen Unfälle zu versichern. Hinweis: Die Maximaldauer von 3 Monaten gilt auch im Falle der Kumulierung mehrerer Praktikumsverträge.
Nicht meldepflichtig:
- Schüler und Studenten, die ein von einer luxemburgischen Bildungseinrichtung vorgeschriebenes Praktikum absolvieren (durch die Schülerunfallversicherung (Association d'assurance accident - AAA) abgedeckt);
- Schüler und Studenten mit Wohnsitz in Luxemburg, die ein von einer im Ausland ansässigen Bildungseinrichtung vorgeschriebenes Praktikum absolvieren (durch die Schülerunfallversicherung (Association d'assurance accident - AAA) abgedeckt);
- Studenten mit Wohnsitz im Ausland, die in Luxemburg ein von einer im Ausland ansässigen Bildungseinrichtung vorgeschriebenes Praktikum absolvieren und die in ihrem Wohnsitzland gegen Arbeitsunfälle versichert sind;
Die oben aufgeführten Praktika sind durch einen von der Bildungseinrichtung gegengezeichneten Praktikumsvertrag zu dokumentieren.