Tätigkeit aussetzen oder beenden

Zielgruppe

Selbstständige oder ihre mithelfenden Ehe-/Lebenspartner, die ihre Tätigkeit vorübergehend oder dauerhaft aufgeben.

Praktische Vorgehensweise

Selbstständige, die ihre Tätigkeit vorübergehend oder dauerhaft aufgeben möchten, müssen die Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) darüber informieren. Dies gilt auch für mithelfende Ehe-/ Lebenspartner.

 

Die Abmeldung muss folgende Informationen beinhalten:

  • die Daten des Selbstständigen;
  • das Datum der Beendigung der Tätigkeit;
  • den Grund der Beendigung;
  • Ort, Datum und Unterschrift des Selbstständigen.

 

Um das geschätzte Einkommen an den tatsächlichen Mitgliedschaftszeitraum anzupassen, ist es im Interesse des Selbstständigen, mit der Abmeldung einen Antrag auf Anpassung des vorläufigen Einkommens bei der Beendigung seiner Tätigkeit zu senden.

Keine Abmeldung ist erforderlich, wenn der Selbstständige seine Tätigkeit wegen Krankheit oder vorübergehender Arbeitsunfähigkeit beendet oder aussetzt. Der Anspruch auf finanzielle Entschädigungen, die von der Nationalen Gesundheitskasse (Caisse nationale de santé - CNS) gezahlt werden, ist garantiert, vorausgesetzt der Selbstständige ist bei der luxemburgischen Sozialversicherung versichert.

Selbstständige, die in Rente gehen möchten, müssen sich an die Nationale Rentenversicherungskasse (Caisse nationale d’assurance pension - CNAP) wenden, um sich über die Modalitäten zu informieren. Nach der Bestätigung des Anspruchs auf eine Rente durch die CNAP informiert der Selbstständige die CCSS, wenn eine der beiden folgenden Situationen vorliegt:

  • Er setzt seine Tätigkeit mit weniger als einem Drittel des sozialen Mindestlohns fort (901,25 €). In diesem Fall kann er bei der CCSS einen Antrag auf Freistellung von der Mitgliedschaft stellen.
  • Er stellt seine Tätigkeit ein. In diesem Fall muss er die Anweisungen der CCSS bei Beenden der Tätigkeit befolgen.

Es ist zu beachten, dass ein Selbstständiger seine Tätigkeit auch über das 65. Lebensjahr hinaus fortsetzen kann, selbst wenn er eine Rente bezieht.

Vorübergehende Aussetzung der Tätigkeit

Ein Selbstständiger bzw. ein mithelfender Ehe-/Lebenspartner, der seine berufliche Tätigkeit vorübergehend einstellen möchte, muss die Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) durch Ausfüllen einer Abmeldung darüber informieren.

Wenn die Aussetzung der Tätigkeit mit einem Elternurlaub zusammenhängt, kontaktiert der Selbständige einzig die Zukunftskasse (Caisse pour l’avenir des enfants - CAE), welche die CCSS darüber informieren wird.

Die Abmeldung für mithelfende Ehe-/Lebenspartner muss die Unterschrift des mithelfenden Partners und die Unterschrift des Selbstständigen tragen.

Wenn der Selbstständige nicht mehr Mitglied ist, verliert auch der eventuell mithelfende Partner seine Mitgliedschaft, auch wenn er dies nicht ausdrücklich beantragt hat.

Wenn es Personal gibt, das abgemeldet werden muss, muss der Selbstständige in seiner Funktion als Arbeitgeber eine Abmeldung für jeden Arbeitnehmer bei der CCSS einreichen.

Beenden der Tätigkeit

Der Selbstständige bzw. der mithelfende Ehe-/Lebenspartner, der seine berufliche Tätigkeit beendet, muss die Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) darüber informieren, indem er eine Abmeldung ausfüllt.

Wenn der Selbstständige nicht mehr Mitglied ist, verliert auch der eventuell mithelfende Ehe-/ Lebenspartner seine Mitgliedschaft, auch wenn er dies nicht ausdrücklich beantragt hat. Wenn eine Abmeldung nur den mithelfenden Ehe-/Lebenspartner betrifft, muss die Abmeldung die Unterschrift des mithelfenden Partners und die Unterschrift des Selbstständigen tragen.

Personen, die eine zusätzliche selbstständige Tätigkeit im Ausland ausüben und für diese Tätigkeit in der luxemburgischen Sozialversicherung versichert sind, müssen der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) für eine Abmeldung einen von der zuständigen Behörde im Ausland ausgefüllten Nachweis über die Beendigung der Tätigkeit zusenden.

Wenn es Personal gibt, das abgemeldet werden muss, muss der Selbstständige in seiner Funktion als Arbeitgeber eine Abmeldung für jeden Arbeitnehmer bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) einreichen.

Formulare

Abmeldung für Selbständige

Ihre in diesem Formular erfassten personenbezogenen Informationen werden von der zuständigen Verwaltungsbehörde verarbeitet, um Ihren Antrag erfolgreich abzuschließen.

Diese Informationen werden von der Behörde für den zur Verarbeitung erforderlichen Zeitraum gespeichert.

Die Empfänger Ihrer Daten sind die im Rahmen Ihres Antrags zuständigen Verwaltungsbehörden. Um die Empfänger der in diesem Formular erfassten Daten zu erfahren, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Antrag zuständige Behörde.

Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr haben Sie das Recht auf Zugang, Berichtigung und gegebenenfalls Löschung Ihrer personenbezogenen Informationen. Sie haben zudem das Recht, Ihre erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen.

Weiterhin können Sie, außer in Fällen, in denen die Verarbeitung Ihrer Daten verpflichtend ist, Widerspruch einlegen, wenn dieser rechtmäßig begründet ist.

Wenn Sie diese Rechte ausüben und/oder Einsicht in Ihre Informationen nehmen möchten, können Sie sich unter den im Formular angegebenen Kontaktdaten an die zuständige Verwaltungsbehörde wenden. Sie haben außerdem die Möglichkeit, bei der Nationalen Kommission für den Datenschutz Beschwerde einzulegen (Commission nationale pour la protection des données, 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux).

Wenn Sie Ihren Vorgang fortsetzen, akzeptieren Sie damit, dass Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen Ihres Antrags verarbeitet werden.

Déclaration de sortie pour travailleurs indépendants

Les informations qui vous concernent recueillies sur ce formulaire font l’objet d’un traitement par l’administration concernée afin de mener à bien votre demande.

Ces informations sont conservées pour la durée nécessaire par l’administration à la réalisation de la finalité du traitement

Les destinataires de vos données sont les administrations compétentes dans le cadre du traitement de votre demande. Veuillez-vous adresser à l’administration concernée par votre demande pour connaître les destinataires des données figurant sur ce formulaire. Conformément au règlement (UE) 2016/679 relatif à la protection des personnes physiques à l'égard du traitement des données à caractère personnel et à la libre circulation de ces données, vous bénéficiez d’un droit d’accès, de rectification et le cas échéant d’effacement des informations vous concernant. Vous disposez également du droit de retirer votre consentement à tout moment.

En outre et excepté le cas où le traitement de vos données présente un caractère obligatoire, vous pouvez, pour des motifs légitimes, vous y opposer.

Si vous souhaitez exercer ces droits et/ou obtenir communication de vos informations, veuillez-vous adresser à l’administration concernée suivant les coordonnées indiquées dans le formulaire. Vous avez également la possibilité d’introduire une réclamation auprès de la Commission nationale pour la protection des données ayant son siège à 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux.

En poursuivant votre démarche, vous acceptez que vos données personnelles soient traitées dans le cadre de votre demande.

Zum letzten Mal aktualisiert am