SECUline-Nutzungsbedingungen

Die SECUline-Nutzungsbedingungen sind vom Nutzer verpflichtend einzuhalten. Die Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) behält sich das Recht vor, die SECUline-Vereinbarung jederzeit zu widerrufen, wenn die verschiedenen SECUline-Verpflichtungen nicht eingehalten werden, insbesondere die Nutzungsbedingungen und die vorgeschriebenen Fristen.

  • Um eine genaue Identifizierung der Nutzer zu garantieren, verfügt das Mitglied über eine SECUline-Nummer, die zusammen mit der Arbeitgebernummer in den Eintrag „Support-Kennung“ jeder zu übertragenden Datei übernommen werden muss.
  • Da es unerlässlich ist, dass die Sozialversicherungsnummern der Arbeitnehmer gültig sind, speichert der Arbeitgeber die nationale luxemburgische Sozialversicherungsnummer in der Stammdatei, um die Übernahme in jede spätere Verarbeitung, insbesondere in Mitgliedschafts- und Verdienstbescheinigungen, zu ermöglichen. Es wird dringend empfohlen, die Gültigkeit dieses Datensatzes mit dem Algorithmus „check digit“ überprüfen zu lassen.

Der Arbeitgeber übernimmt die Sozialversicherungsnummer von der Krankenversicherungskarte der Sozialversicherung. Wenn der Arbeitnehmer nicht im Besitz dieser Karte ist (Beispiel: Grenzgänger, der zum ersten Mal in Luxemburg arbeitet), muss der Arbeitgeber die Registrierung bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) beantragen (Verfahren „DEMMAT“). Die Sozialversicherungsnummer kann ausnahmsweise von den Dienststellen des nationalen Registers natürlicher Personen (RNPP) geändert werden. Die CCSS wird den Arbeitgeber ggf. informieren.

  • Jedes neue Mitglied erhält bis zur ersten erfolgreichen SECUline-Übertragung weiterhin die Lohnliste.
  • Die Nutzungsbedingungen für die verschiedenen Übertragungen sind in der dazugehörigen Dokumentation beschrieben.  

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