Privatpersonen: Fragen und Antworten

Bin ich angemeldet?

Jeder Arbeitnehmer erhält ein Schreiben, in dem seine Zugehörigkeit zur luxemburgischen Sozialversicherung bestätigt wird, nachdem die Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) die Anmeldung aufgrund einer beruflichen Tätigkeit vorgenommen hat. Dasselbe gilt für den Arbeitgeber und dessen Bevollmächtigten oder Treuhänder. 

Falls der Arbeitnehmer innerhalb von zwei Wochen kein Schreiben erhalten hat, muss er sich mit seinem Arbeitgeber in Verbindung setzen, um seine Mitgliedschaft zu regeln.

Im Zweifelsfall können die Versicherten die Registrierung bei einer luxemburgischen Krankenkasse über myguichet.lu abrufen. Eine bestehende Registrierung bei einer luxemburgischen Krankenkasse belegt im Prinzip, dass Ihre Anmeldung aufgrund einer Erwerbstätigkeit bei dem neuen Arbeitgeber erfolgreich war (außer im Falle einer Befreieung).

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