Ihr Recht auf Zugriff verstehen

Sie können bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) anfragen, ob Informationen über Sie gespeichert sind, und beantragen, dass diese Ihnen mitgeteilt werden.

Sie können Ihr Zugriffsrecht schriftlich ausüben, indem Sie auf dem Postweg ein Schreiben an den Datenschutzbeauftragten senden.

 

Datenschutzbeauftragter der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS)

4, rue Mercier

L-2975 Luxemburg

 

Dem Schreiben muss eine Kopie Ihres Ausweisdokuments beigefügt sein. Sie müssen uns alle Informationen geben, die es uns ermöglichen, Ihre Anfrage zu bearbeiten (Sozialversicherungsnummer, Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, Arbeitgebernummer bei natürlichen Personen usw.).

Die Informationen werden dem Antragsteller persönlich am Sitz der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) gegen Vorlage des Ausweisdokuments und Unterzeichnung einer Bestätigung über den Erhalt der Daten ausgehändigt.

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