
Die Zentralstelle der Sozialversicherungen - Centre commun de la sécurité sociale (CCSS) teilt Ihnen mit, dass neue Formulare für die Meldung beruflicher Tätigkeiten im Ausland online sind.
Ab dem 2. April 2024, müssen alle Arbeitgeber, die ihre Tätigkeiten über Papierformulare oder das SECUline-System melden, von nun an die neuen Verfahren befolgen.