Junge Au-pairs
Gastfamilien, die Au-pairs in ihrem Privathaushalt beschäftigen, müssen das vereinfachte Verwaltungsverfahren nutzen, welches von der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) für die Versicherung von Au-pairs eingeführt wurde.
Zielgruppe
Personen oder Familien, die in ihrem Haushalt junge Au-pairs beschäftigen möchten.
Vorbereitende Schritte
Die Familie, die in ihrem Haushalt Au-Pairs aufnehmen möchte, muss beim Nationalen Jugendwerk (Service national de la jeunesse - SNJ) einen Antrag auf Zustimmung stellen.
Praktische Vorgehensweise
Anmeldung von Au-pairs
Im Rahmen des vereinfachten Verfahrens kann die Gastfamilie
- einen online-Antrag über MyGuichet.lu: Meldung einer Beschäftigung in einem Privathaushalt / einer Gastfamilie stellen;
oder
- ein Formular „Meldung der Beschäftigung in einem Privathaushalt“ ausfüllen und es an die Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) schicken.
Die Gastfamilie muss dem Formular verpflichtend eine Kopie der ministeriellen Zustimmung und eine Kopie der dem jungen Au-pair erteilten ministeriellen Genehmigung beifügen.
Die Rubriken „Nettolohn“ und „Arbeitsstunden“ müssen nicht ausgefüllt werden.
Die Aufenthaltsdauer des jungen Au-pairs darf nicht mehr als ein Jahr betragen.
Falls ein Au-pair zum Zeitpunkt der Anmeldung noch keine nationale Sozialversicherungsnummer (matricule – 13-stellig) hat, muss die Gastfamilie:
- auf der Anmeldung das Geburtsdatum des jungen Au-pairs (in folgender Form: Jahr, Monat, Tag) angeben;
- die Kopie eines Identitätsnachweises (Personalausweis oder Reisepass) des jungen Au-pairs beifügen.
Nach Registrierung der Mitgliedschaft wird dem Au-pair sowie der Gastfamilie automatisch eine Bestätigung geschickt.
Frühzeitiges Ende der Aufnahme des Au-pairs
Sollte der Aufenthalt des Au-pairs vor dem ursprünglich in der Vereinbarung festgelegten Datum enden, muss die Gastfamilie das Formular „Abmeldungserklärung“ ausfüllen, in dem das tatsächliche Enddatum der Vereinbarung angegeben wird.
Sozialversicherungsbeiträge, Rechnungsstellung
Junge Au-pairs sind gegen die Risiken Krankheit und Pflegebedürftigkeit sowie gegen Arbeitsunfälle versichert. Die CCSS berechnet monatlich die Sozialversicherungsbeiräge, die von der Gastfamilie zu zahlen sind. Die Berechnung und Ausstellung des Kontoauszugs (Rechnungsstellung) erfolgen mit einer Verzögerung von 2 Monaten.
Bescheinigung über die Vergütung
Die CCSS stellt der Gastfamilie jedes Jahr im März eine Bescheinigung über die Zahlung der Sozialbeiträge für junge Au-pairs aus:
- durch Hinterlegung der Bescheinigung im eDelivery-Posteingang des privaten Bereichs von MyGuichet.lu (in diesem Zusammenhang ist es unerlässlich, die eDelivery-Funktion speziell für den CCSS vorher abonniert zu haben.)
oder
- per Post
diese dient als Nachweis bei der Steuerverwaltung (Administration des contributions directes - ACD), um in den Genuss von Steuervorteilen in Form eines pauschalen Freibetrags von 5.400 € pro Jahr kommen zu können. Zusätzliche Einzelheiten zum pauschalen Freibetrag sowie den Änderungen während des Steuerjahrs 2020 sind auf der Website der ACD zu finden.
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