Personen, die im privaten Rahmen eine Person beschäftigen, die im Haushalt oder bei der Kinderbetreuung hilft, können das vereinfachte Verwaltungsverfahren nutzen, das bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) eingeführt wurde, um das Personal in der Sozialversicherung anzumelden.
Das nachfolgend beschriebene vereinfachte Verwaltungsverfahren dient dazu, eine Person, die Hilfe und Pflege für eine pflegebedürftige Person leistet, bei der Sozialversicherung anzumelden.
Gastfamilien, die Au-pairs in ihrem Privathaushalt beschäftigen, müssen das vereinfachte Verwaltungsverfahren nutzen, welches von der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) für die Versicherung von Au-pairs eingeführt wurde.
Zum letzten Mal aktualisiert am 04.02.2025