Neue Darstellung der Kontoauszüge ab März 2025
Ab März 2025, werden Ihre Kontoauszüge in einem neuen Design erscheinen, um Ihnen mehr Klarheit in Bezug auf die bereitgestellten Informationen und ein besseres Verständnis Ihres Kontoauszugs im Allgemeinen zu bieten:
- ein moderneres Design für eine vereinfachte Lesbarkeit,
- eine optimierte Struktur, die die wichtigsten Informationen intuitiv zusammenfasst,
- eine verbesserte Lesbarkeit, damit Sie die benötigten Daten schnell finden.

Wie liest und versteht man seinen Kontoauszug?
Entdecken Sie anhand des folgenden Beispiels, wie Sie die einzelnen Abschnitte Ihres Kontoauszugs interpretieren können.



1. Arbeitgebernummer

Die Arbeitgebernummer ist die spezielle Identifikationsnummer des betreffenden Arbeitgebers
(bei jeder Zahlung anzugeben).
2. Datum des Kontoauszugs

Der Kontoauszug wird zwei Monaten nach dem jeweiligen Abrechnungsmonat erstellt und versandt.
3. Art des Kontoauszugs

Cotisations employeur (Arbeitgeberbeiträge) bezeichnen die Art der Beiträge.
4. Zu zahlender Betrag vor dem
Die Frist für die Zahlung ist das Fälligkeitsdatum, bis zu dem die Zahlung erfolgen muss. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den geforderten Saldo innerhalb von 10 Tagen nach Ausstellung des Kontoauszugs zu zahlen, auch im Falle von eventuellen Einwänden (Artikel 428 des Sozialgesetzbuchs (Code de la sécurité sociale, CSS)). (Artikel 428 des Sozialgesetzbuchs (Code de la sécurité sociale, CSS)).
Es gibt verschiedene Zahlungsarten:
Überweisung

Der Arbeitgeber muss den angegebenen Betrag per Überweisung unter Angabe seiner Arbeitgebernummer zahlen.
SEPA-Lastschrift

Der angegebene Betrag wird per SEPA-Lastschrift eingezogen.
Rückerstattung

Der angegebene Betrag kann dem Arbeitgeber erstattet werden, sofern er einen „Rückerstattungsformular für natürliche / juristische Personen“ zusammen mit einem Bankidentifikationsnachweis (relevé d'identité bancaire (RIB)) einreicht. Dieses Formular kann auf unserer Website unter „Formulare“ heruntergeladen werden. Falls keine Rückerstattung beantragt wird, wird der Betrag zur Begleichung des nächsten Kontoauszugs verwendet.
Tilgungsplan

Der angegebene Betrag ist per Überweisung durch den Arbeitgeber zu zahlen. Er setzt sich aus den laufenden Beiträgen des betreffenden Monats und der Rate des laufenden Tilgungsplans zusammen. Die Rate wurde dem Arbeitgeber bereits im Voraus mitgeteilt. Es handelt sich um einen Mindestbetrag; der Arbeitgeber kann einen höheren Betrag zahlen, um seine Schuld schneller zu begleichen.
Nullsaldo

Der aktuelle Gesamtsaldo beträgt 0,00 EUR. Es sind keine weiteren Maßnahmen des Arbeitgebers erforderlich.
5. Betrag

Der Gesamtbetrag des betreffenden Monats entspricht der Gesamtsumme, die der Arbeitgeber bis zur Frist zahlen muss bzw. dem Betrag, den der Arbeitgeber zur Rückerstattung beantragen kann. Der zu zahlende Gesamtbetrag entspricht dem „Nouveau solde global“ (Neuen Gesamtsaldo), der sich am unteren Ende der ersten Seite des Kontoauszugs befindet.
6. Alter Gesamtsaldo

Der alte Gesamtsaldo entspricht dem aus dem letzten Kontoauszug übernommenen Saldo.
7. Details der Transaktionen

Dies sind die seit dem letzten Kontoauszug durchgeführten und erfassten Buchhaltungstransaktionen.
8. Neuer Gesamtsaldo

Der neue Gesamtsaldo entspricht dem Betrag, der für den betreffenden Monat zu zahlen ist, nachdem die neuesten Vorgänge wie Zahlungen, berechnete Beiträge, Rückerstattungen, Berichtigungen usw. berücksichtigt wurden.
9. Bankkonten

Die verschiedenen Bankkonten der CCSS zur Zahlung der Beiträge.
10. Verbuchte Zahlungen

Alle von der CCSS erfassten und berücksichtigten Zahlungen, die vor der Erstellung des neuen Kontoauszugs getätigt wurden. Die vier jüngsten Zahlungen werden in absteigender Reihenfolge nach Wertstellungsdatum angezeigt. Falls mehr als vier Zahlungen erfolgt sind, werden diese in der letzten Zeile „Cumul paiements antérieurs (Kumulierte frühere Zahlungen)“ zusammengefasst. Die Summe der erfassten Zahlungen wird vom Gesamtbetrag abgezogen und dient der Berechnung des neuen Gesamtsaldos.
11. Beiträge für das beschäftigtes Personal für

Ausführliche Übersicht der für den betreffenden Monat anfallenden Beiträge für das beschäftigte Personal.
12. Verzugszinsen

Der Arbeitgeber muss den im monatlichen Kontoauszug der CCSS angegebenen Saldo innerhalb von 10 Tagen nach Ausstellung des Kontoauszugs zahlen. Nicht fristgerecht gezahlte Beiträge verursachen Verzugszinsen, die ab dem ersten Tag des ersten Monats nach der Fälligkeit der Beiträge zu laufen beginnen. Der Verzugszinssatz beträgt 0,6 % pro vollem Kalendermonat (Artikel 428 des Sozialgesetzbuchs (Code de la sécurité sociale, CSS)).
13. Beitragsberichtigungen

Dies sind Neuberechnungen von Beiträgen aufgrund neuer Angaben, die als Berechnungsgrundlage dienen (z. B. Gehalt, Anmeldung/Abmeldung usw.).