Allgemeine Informationen
Der Arbeitgeber erhält jeden Monat einen Kontoauszug um die Sozialversicherungsbeiträge zu begleichen, die den gezahlten Löhnen entsprechen. Die geltenden Beitragssätze finden Sie hier.
Der Kontoauszug wird mit einer Verzögerung von zwei Monaten zwischen dem Abrechnungsmonat und dem Monat der Ausstellung des Kontoauszugs versendet.
Beispiel: Die Sozialversicherungsbeiträge für den Monat März werden auf dem Kontoauszug für den Monat Mai eingefordert, die Sozialversicherungsbeiträge für April auf dem Kontoauszug für Juni usw.
Der geforderte Saldo ist innerhalb von 10 Tagen nach Zusendung des Kontoauszugs vom Arbeitgeber zu begleichen, auch bei eventuellen Beanstandungen.
Zahlung/Rückerstattung der Beiträge
Der Kontoauszug gibt Auskunft über den alten Saldo, die geleisteten Zahlungen, die Sozialversicherungsbeiträge, eventuelle Berichtigungen und ggf. Rückerstattungen durch die Mutualität der Arbeitgeber (Mutualité des employeurs - MDE). Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik „Vorderseite des Kontoauszugs“.
Der als „Gesamtsaldo“ in der Spalte „DEBIT“ angegebene Betrag ist zu zahlen. Wenn der „Gesamtsaldo“ in der Spalte „CREDIT“ angegeben ist, handelt es sich um einen Saldo zugunsten des Arbeitgebers. Dieser kann ganz oder teilweise zurückerstattet werden.
Der Arbeitgeber muss den geforderten Saldo innerhalb von 10 Tagen nach Zusendung des Kontoauszugs zahlen, auch bei eventuellen Beanstandungen. Unter bestimmten Bedingungen kann er einen Antrag auf Ratenzahlung seiner Schulden stellen.
Auf Beiträge, die nicht am Fälligkeitstag beglichen wurden, werden Verzugszinsen erhoben, die am 1. Tag des 1. Monats nach dem Fälligkeitstag zu laufen beginnen. Der entsprechende Zinssatz liegt bei 0,6 % pro vollem Kalendermonat, wobei Teilmonate nicht berücksichtigt werden.
Nach 4 unbezahlten monatlichen Kontoauszügen leitet die Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) ein Zwangseintreibungsverfahren ein.
Zur Erleichterung der Zahlungen kann der Arbeitgeber eine automatische Abbuchung der Sozialversicherungsbeiträge wählen. Sobald das automatische Lastschriftverfahren aktiviert ist, wird auf dem Kontoauszug unten auf der Seite angegeben, dass der Saldo per Bankvollmacht eingezogen wird.
Ausfüllen der Überweisung
Der Überweisende muss:
- die Nummer des Beitragskontos auf dem Überweisungs- oder Einzahlungsauftrag deutlich angeben; im Falle des Arbeitsgebers ist dies seine Arbeitgebernummer gefolgt vom Anhang „99“;
Beispiel: 20192231XXX99; 19750101XXXXX99
- eine separate Überweisung für jedes Beitragskonto vornehmen.
Beispiel: Wenn ein Arbeitgeber über mehrere Beitragskonten verfügt, z. B. Unternehmen A (20102231XXX99) und Unternehmen B (20192231XXX99), muss er eine Überweisung/Einzahlung für Konto A 20102231XXX99 und eine andere Überweisung/Einzahlung für Konto B 20192231XXX99) vornehmen
BANK | IBAN | BIC |
---|---|---|
Banque et Caisse d’Epargne de l’Etat, Luxemburg | LU83 0019 1002 0050 6000 | BCEELULL |
BGL BNP Paribas S.A. | LU75 0030 1569 7866 0000 | BGLLLULL |
Banque Internationale à Luxembourg S.A. | LU77 0029 1014 6730 0000 | BILLLULL |
POST Luxembourg | LU09 1111 0706 0081 0000 | CCPLLULL |
Banque Raiffeisen | LU79 0090 0000 0090 0001 | CCRALULL |
ING Luxembourg | LU89 0141 9166 4000 0000 | CELLLULL |
Um die Zahlungsvorgänge zu vereinfachen, kann der Arbeitgeber auch stets eine automatische Abbuchung der Sozialversicherungsbeiträge wählen.
Kontoauszug
Vorderseite des Kontoauszugs
Die Vorderseite des Kontoauszugs wird als Zusammenfassung dargestellt und enthält Informationen zur Arbeitgebernummer, zum Datum des Auszugs, zum zu zahlender Betrag (oder je nach Situation eine Rückerstattung zugunsten des Arbeitgebers, einen Tilgungsplan oder ein Nullsaldo), zum alten Gesamtsaldo, zum Detail der Buchhaltungstransaktionen, zum neuen Gesamtsaldo sowie zu den Bankkontonummern der CCSS.
Rückseite des Kontoauszugs
Die Rückseite des Kontoauszugs (sowie die folgenden Seiten) erläutert detailliert die verschiedenen Buchhaltungstransaktionen, einschließlich der verbuchten Zahlungen, der nach Sozialrisiken aufgeschlüsselten Sozialversicherungsbeiträge für den angegebenen Monat („Beiträge für das beschäftigte Personal für ‘Monat Jahr’“), der Zinsen (Verzugszinsen) sowie der Details zu möglichen Berichtigungen für frühere Zeiträume.
Weitere Einzelheiten über die neue Darstellung der Kontoauszüge für Arbeitgeber (seit März 2025), finden Sie in unserer Rubrik „ Kontoauszug “. |
Zusammenfassung der Kontoauszüge
Der Arbeitgeber kann eine Zusammenfassung seiner Kontoauszüge bestellen. Diese Zusammenfassung enthält die wichtigsten Informationen der angeforderten Kontoauszüge: das Datum des Kontoauszugs, den alten Saldo, die Zahlungen, die Sozialversicherungsbeiträge, die Zinsen, die Bußgelder, die Erstattungen durch die Mutualität der Arbeitgeber (Mutualité des employeurs - MDE), den neuen Saldo, die manuellen Transaktionen, den Beitrag für die Berufskammern. Die Zusammenfassung wird innerhalb von 3 Werktagen an die Adresse des Arbeitgebers, die bei der CCSS registriert ist, versandt.