Anmeldung eines Arbeitgebers / eines entleihenden Arbeitsgebers

Wenn ein Leiharbeitsunternehmen Leiharbeitskräfte, die bei einem entleihenden Unternehmen beschäftigt sind, anmelden möchte, muss das entleihende Unternehmen über eine Arbeitgebernummer bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) verfügen. Verfügt das entleihende Unternehmen nicht über eine solche Nummer, muss das Leiharbeitsunternehmen diese bei der CCSS beantragen.

Zielgruppe

Das Leiharbeitsunternehmen, dessen Kunde nicht über eine Arbeitgebernummer bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) verfügt.

Dieser Kunde ist ein Unternehmen, das entweder in Luxemburg oder im Ausland seinen Sitz hat, und noch nie in Luxemburg versichertes Personal (weder eigenes Personal noch Leiharbeitskräfte) beschäftigt hat.

Praktische Vorgehensweise

Das Leiharbeitsunternehmen stellt über SECUline einen Antrag auf eine Arbeitgebernummer des entleihenden Unternehmens unter Verwendung des Verfahrens „DEMUTI“.

Durch den Namen und die Adresse des entleihenden Unternehmens, welche über dieses Verfahren übermittelt werden, kann die Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) die Arbeitgebernummer dieses entleihenden Unternehmens über das Verfahren „MATUTI“ an das Leiharbeitsunternehmen übermitteln.

Die Arbeitgebernummer des entleihenden Unternehmens ist bei den über das „DECINT" Verfahren eingereichten Anträgen auf Mitgliedschaft von Leiharbeitern zu übernehmen.  

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