Dieses Verfahren ist ausschließlich für Leiharbeitsunternehmen vorgesehen, und zwar nur für ihre Leiharbeitnehmer.
Das Verfahren „DECINT“ wird für jeden Antrag auf Mitgliedschaft eines Leiharbeitnehmers verwendet, auch für rückwirkende Mitgliedschaften. Es ermöglicht auch die Mitgliedschaft eines Schülers/Studenten, der während seiner Semester-/Schulferien auf der Grundlage eines Dienstleistungsvertrags eingestellt wird, um in ein Kundenunternehmen entsendet zu werden.
Mit den Daten dieser Datei kann die Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS):
- die Mitgliedschaft von Leiharbeitnehmern vornehmen;
- die Entsendeformulare (z. B. das Formular A1) versenden;
- eventuelle Berichtigungen der Mitgliedschaft (Änderungen oder Aufhebung) vornehmen.
Um eine schnellstmögliche Anmeldung zu gewährleisten, wird das Leiharbeitsunternehmen nach Vertragsunterzeichnung und Registrierung der gültigen Sozialversicherungsnummer des Arbeitnehmers diese Daten übertragen (täglich oder sogar mehrmals täglich, je nach Wunsch des Unternehmens). Des Weiteren muss es die Anmeldeformulare unter strikter Einhaltung der Chronologie der aufeinanderfolgenden Mitgliedschaften für jeden Leiharbeitnehmer übertragen.
- Im Falle der Verlängerung eines Zeitarbeitsvertrags ist keine Änderung der ursprünglichen Mitgliedschaft zu melden, sondern es ist ein neues Anmeldeformular erforderlich. Um eine Unterbrechung der Mitgliedschaft zu vermeiden, muss das Eintrittsdatum dieser neuen Mitgliedschaft mit dem folgenden Tag nach dem Ende des ursprünglichen Zeitarbeitsvertrags übereinstimmen.
Beispiel: Ein Zeitarbeitsvertrag von Montag, dem 2. März 2025, bis Freitag, den 7. März 2025, wird um eine weitere Woche verlängert. Der Leiharbeitgeber meldet ab Samstag, den 8. März 2025, bis Freitag, den 13. März 2025, eine neue Mitgliedschaft bei dem gleichen Kundenunternehmen an.
- Da die Mitgliedschaft des „festen“ Personals des Leiharbeitsunternehmens anderen gesetzlichen Kriterien unterliegt, müssen die Eintrittsmeldungen des „festen“ Personals nicht mit der Datei „DECINT“ erfolgen, sondern können mit dem Verfahren „DECAFF“ an die Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) übermittelt werden.
- Bei der Entsendung eines Leiharbeitnehmers ins Ausland sind die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und ihrer Durchführungsverordnung (EG) Nr. 987/2009 zu beachten, die in einer Mitteilung an Leiharbeitsunternehmen erläutert werden.
Spezifikationen der Datei DECINT
- Die Datei ist eine ASCII-kodierte Textdatei, die nicht komprimiert ist;
- Die Felder sind durch ein Semikolon (;) („Strichpunkt“) getrennt;
- Jeder Datensatz wird durch einen Wagenrücklauf (0D hex) („Carriage Return“) und einen Zeilensprung (0A hex) („Line Feed“) abgeschlossen.
Dateibezeichnung beim Versand mit dem Tool SOFiE
DECINT.dta