Anmeldung des Arbeitgebers

Um sein Personal anzumelden, muss sich der Arbeitgeber bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) einschreiben, um eine spezielle Anmeldungsnummer zu erhalten, die „Arbeitgebernummer“.

Zielgruppe

Jeder neue Arbeitgeber, jede natürliche oder juristische Person, sowie alle anderen, die erstmalig Arbeitnehmer beschäftigen wollen (Arbeitgeber in eigenem Namen, Gesellschaften, Vereinigungen, Miteigentümerschaften, Vereine, Arztpraxen usw.)

Vorbereitende Schritte

Gesellschaften oder natürliche Personen, deren Tätigkeit den Bestimmungen des Niederlassungsrechts unterliegt und die Personal einstellen möchten, müssen im Vorfeld eine Handelsermächtigung bei der Generaldirektion für Mittelstand (Direction générale des classes moyennes) des Ministeriums für Wirtschaft beantragen.

Praktische Vorgehensweise

Betriebsanmeldung

Der Arbeitgeber reicht vor der Einstellung des Personals eine Betriebsanmeldung (Pdf, 132 KB) ein.

Arbeitgeber mit Sitz in Luxemburg müssen der Anmeldung lediglich die nicht im Handelsregister eingetragenen Akten beifügen. Arbeitgeber, die ihren Sitz nicht in Luxemburg haben, müssen eine aktuelle Kopie der offiziellen Eintragung ins ausländische Handelsregister (z.B. für Frankreich den Auszug K-bis) beifügen.

Pflichtmitgliedschaften des Arbeitgebers

Jeder Arbeitgeber muss obligatorisch der Unfallversicherung (Association d'assurance accident - AAA) und der Mutualität der Arbeitgeber (Mutualité des employeurs - MDE) beitreten.  

Der Grundbeitragssatz für die Unfallversicherung (Association d'assurance accident - AAA) wird zu Beginn der Tätigkeit angewandt. Dieser Satz kann durch einen individuellen Multiplikationsfaktor, den sogenannten Bonus-Malus-Faktor, der jedem Arbeitgeber von der AAA mitgeteilt wird, gesenkt oder erhöht werden.

Die Mutualität der Arbeitgeber (MDE) zählt vier Beitragsklassen. Jeder neu beitretende Arbeitgeber zahlt in Klasse 2 ein, wobei die geltende Beitragsklasse jedes Jahr auf der Grundlage der finanziellen Abwesenheitsrate des Arbeitgebers neu ermittelt wird.

Der Arbeitgeber ist automatisch beim multisektoralen Gesundheitsdienst (Service de santé multisectoriel - STM) angemeldet, außer er reicht innerhalb von drei Monaten nach der Anmeldung bei der CCSS eine Bescheinigung über die Mitgliedschaft bei einem anderen Dienstleister für Gesundheit am Arbeitsplatz ein.

Bestätigung der Anmeldung

Nach der Einschreibung sendet die CCSS dem Arbeitgeber einen Brief zur Bestätigung der Anmeldung mit der dem Arbeitgeber zugeteilten Anmeldungsnummer („Arbeitgebernummer“) zu.

Änderungen

Die Arbeitgebernummer ist für die gesamte Dauer des Bestehens des Unternehmens gültig, es sein denn, die Rechtsform ändert sich. In diesem Fall ist eine neue Betriebsanmeldung erforderlich.

Bei Änderung der Gesellschaftsbezeichnung, des Gesellschaftssitzes oder der Kontaktadresse reicht es, der CCSS schnellstmöglich eine Mitteilung darüber zuzusenden.

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