Zur Personalübernahme von Arbeitgeber A zu Arbeitgeber B kann es aufgrund von Fusion zweier Unternehmen, Änderung der Rechtsform, Unternehmensauflösung oder Übernahme von Personal durch einen bestehenden oder neuen Arbeitgeber kommen. In solchen Situationen wechselt das Personal von Arbeitgeber A zu Arbeitgeber B.
- Damit dies reibungslos funktioniert, sind folgende Richtlinien einzuhalten: vor der Personalübernahme muss Arbeitgeber B über eine Arbeitgebernummer verfügen.
- Um Unterbrechungen der Mitgliedschaft der Arbeitnehmer zu vermeiden, ist es ratsam, zunächst die Anmeldungen der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber B einzureichen, bevor die Abmeldungen der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber A vorgenommen werden.
Bei einer Übernahme von mehr als 50 Arbeitnehmern oder wenn der Arbeitgeber oder sein Bevollmächtigter SECUline nutzt, ist es empfehlenswert, die CCSS zu kontaktieren.