Personalübernahme

Zur Personalübernahme von Arbeitgeber A zu Arbeitgeber B kann es aufgrund von Fusion zweier Unternehmen, Änderung der Rechtsform, Unternehmensauflösung oder Übernahme von Personal durch einen bestehenden oder neuen Arbeitgeber kommen. In solchen Situationen wechselt das Personal von Arbeitgeber A zu Arbeitgeber B.

  • Damit dies reibungslos funktioniert, sind folgende Richtlinien einzuhalten: vor der Personalübernahme muss Arbeitgeber B über eine Arbeitgebernummer verfügen.
  • Um Unterbrechungen der Mitgliedschaft der Arbeitnehmer zu vermeiden, ist es ratsam, zunächst die Anmeldungen der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber B einzureichen, bevor die Abmeldungen der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber A vorgenommen werden.  

Bei einer Übernahme von mehr als 50 Arbeitnehmern oder wenn der Arbeitgeber oder sein Bevollmächtigter SECUline nutzt, ist es empfehlenswert, die CCSS zu kontaktieren.

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