Arbeitsunfähigkeit melden

Besonderheiten im öffentlichen Sektor

Für Arbeitnehmer des öffentlichen Sektors, für die im Krankheitsfall eine Erstattung durch die Mutualität der Arbeitgeber (Mutualité des employeurs - MDE) besteht und die Anspruch auf Geldleistungen durch die Nationale Gesundheitskasse (Caisse nationale de santé - CNS) haben, muss der Arbeitgeber des öffentlichen Sektors die Zeiten der Arbeitsunfähigkeit seiner Arbeitnehmer der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) melden, sowie die genaue Anzahl der bezahlten Arbeitsstunden.  

Zusätzliche Informationen sind in der entsprechenden Rubrik des Privatsektors zu finden („Eine Arbeitsunfähigkeit melden“).

Folglich sind Arbeitnehmer, die eine zeitlich unbegrenzte Lohnfortzahlung erhalten, nicht von dieser Meldung der Arbeitsunfähigkeit betroffen (Beamte, Staatsangestellte- und bedienstete, Beamte und Angestellte der Gemeinden, Bedienstete der CFL, usw.)

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