Beamte oder gleichgestellter Arbeitnehmer, Seeleute und Besatzung in der Luftfahrt

Eine A1 Bescheinigung für Tätigkeiten außerhalb des luxemburgischen Hoheitsgebiets ist auf der Grundlage von Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 für die folgenden drei Personengruppen zu beantragen:

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