Eine A1 Bescheinigung für Tätigkeiten außerhalb des luxemburgischen Hoheitsgebiets ist auf der Grundlage von Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 für die folgenden drei Personengruppen zu beantragen:
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Eine A1 Bescheinigung für Tätigkeiten außerhalb des luxemburgischen Hoheitsgebiets ist auf der Grundlage von Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 für die folgenden drei Personengruppen zu beantragen: